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Einlagensicherung AUSTRIA: Entschädigungsverfahren Sberbank Europe AG läuft an

Wien (OTS) - Aufgrund der geopolitischen Entwicklungen und damit verbundener massiver Liquiditätsabflüsse hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) der Sberbank Europe AG am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Damit ist ein Sicherungsfall im Sinne des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) eingetreten.

Kundenguthaben sind bis zu 100.000 Euro pro Person durch die Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) gesichert.

Die Sberbank Europe AG ist ein in Österreich konzessioniertes, rechtlich selbständiges Kreditinstitut mit dem Sitz Schwarzenbergplatz 3, 1010 Wien. Die Sberbank Europe AG steht zu 100% im Eigentum der Sberbank of Russia

In Deutschland wird die Sberbank Europe über eine rechtlich unselbständige Zweigniederlassung tätig, und tritt dort unter der Handelsmarke „Sberbank Direct“ auf. Einlagen bei der Sberbank Direct sind somit Einlagen bei der Sberbank Europe AG. In Tschechien, Ungarn, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Serbien verfügt die Sberbank Europe AG über rechtlich selbständige Tochtergesellschaften.

Rund 35.000 Kunden halten der Sberbank Europe AG insgesamt Einlagen in Höhe von 1 Milliarde Euro, davon sind 913 Millionen Euro gesichert.

Bei den Einlegern handelt es sich fast ausschließlich um Privatkunden aus Deutschland, die über die Filiale der Sberbank Europe AG in Frankfurt/Main geführt werden. Für diese Einleger wird die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens im Auftrag und auf Rechnung der ESA von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) durchgeführt. ESA und EdB stehen diesbezüglich bereits im engen Kontakt.

Für rund 120 österreichische Einleger – es handelt sich ausschließlich um Firmenkunden – wird die ESA das Entschädigungsverfahren direkt abwickeln.

Die gesamten, für die Entschädigung erforderlichen finanziellen Mittel werden anteilig von allen österreichischen Banken aufgebracht und stehen auf dem eigens für diesen Sicherungsfall eingerichteten Auszahlungskonto der ESA bereit.

Wie bei grenzüberschreitenden Sicherungsfällen in Europa vorgesehen, greifen wir in diesem Entschädigungsverfahren auf die Unterstützung durch die nationale Sicherungseinrichtung zurück. Die Entschädigungseinrichtung der deutschen Banken wird in Abstimmung mit der ESA dafür sorgen, dass auch in Deutschland alle anspruchsberechtigten Einleger rasch und unkompliziert zu ihrem Geld kommen.“ sagt Stefan Tacke, Geschäftsführer der ESA. „In den nächsten Tagen werden alle Einleger von der EdB einen Brief erhalten, in dem die erforderlichen weiteren Schritte erklärt werden. Die österreichischen Einleger werden direkt von uns kontaktiert.“.

Nach derzeitigen Informationen“, so Tacke, „wird die ESA über ein Insolvenzverfahren den größten Teil der von ihr nun für die Entschädigung verwendeten Finanzmittel wieder zurückbekommen.“.

Einlagensicherungs-Hotline Sberbank:

Hotline national: 0800 404345

Hotline international: +43 (1) 3589034

Rückfragen & Kontakt:

Einlagensicherung AUSTRIA GesmbH
Mag. Stefan TACKE
Managing Director
+43 1 5339803-28
tacke@einlagensicherung.at
https://www.einlagensicherung.at/

Medienkontakt im Auftrag der EdB
Thomas Schlüter
Leiter Media Relations, Bankenverband
+ 49 30 1663 1230
thomas.schlueter@bdb.de

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