• 26.02.2022, 08:00:33
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Der 30. Jahrestag des Völkermords in Khojaly

Khojaly-Völkermord jährt sich zum 30. Mal.
Wien (OTS) - 

Am 26. Februar 2022 jährt sich der Völkermord in Khojaly, der von armenischen Streitkräften im Zuge der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurde, zum 30. Mal.

Die Zerstörung der Stadt Khojaly und der Völkermord an ihren Einwohnern war eines der schwersten Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung während der jahrzehntelangen armenischen Aggression gegen Aserbaidschan und eine der tragischsten Seiten des Ersten Karabach-Krieges. Vor dem Konflikt war Khojaly in der aserbaidschanischen Region Karabach ein Zuhause für über 7.000 Menschen: Männer, Frauen, Kinder, Familien.

Seit Oktober 1991 war die Stadt von Streitkräften Armeniens umzingelt. In der Nacht vom 25. auf den 26. Februar 1992, nach einem massiven Artilleriebeschuss übernahmen armenische Streitkräfte mit Hilfe des Infanterieregiments der ehemaligen UdSSR mit der Nr. 366, dessen Mehrheit Armenier waren, gewaltsam die Kontrolle über die Stadt Khojaly. Eindringlinge zerstörten die Stadt und verübten Völkermord an der friedlichen Bevölkerung mit besonderer Brutalität.

5.379 Einwohner der Stadt wurden gewaltsam vertrieben. 613 Menschen, darunter 63 Kinder, 106 Frauen und 70 ältere Personen, wurden brutal ermordet. 1.275 Personen wurden gefangen bzw. als Geisel genommen und gefoltert, 487 verletzt. Das Schicksal von 150 Personen, einschließlich 68 Frauen und 26 Kindern, ist bis heute unklar. Brutale Maßnahmen der Streitkräfte Armeniens rissen Familien auseinander. Alle Mitglieder von acht Familien wurden ermordet. 130 Kinder verloren einen Elternteil, 25 Kinder beide Elternteile.

Wahllose Ermordung von Zivilisten in Khojaly war auf eine Politik des ethnischen Hasses und der Rassendiskriminierung gegen Aserbaidschaner auf staatlicher Ebene in Armenien zurückzuführen. Es führte zur Ermordung unschuldiger Menschen allein aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Die in Khojaly begangenen Verbrechen waren integraler Bestandteil der armenischen Politik der systematischen Gewalt gegen Aserbaidschaner.

Das Massaker von Khojaly und andere Verbrechen, die Armenien im Zuge seiner Aggression gegen die Republik Aserbaidschan begangen hat, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, stellen schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte dar. Dazu gehören Verstöße gegen das Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und andere völkerrechtlichen Vereinbarungen.

Bisher haben nationale Gesetzgebungsorgane von 17 Ländern sowie die von 24 Staaten der USA, sowie die Organisation für Islamische Zusammenarbeit und die Organisation Turkstaaten mehrere Resolutionen und Beschlüssen verabschiedet, in denen das Massaker an Zivilisten in Khojaly verurteilt und als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnet wird.

In Bezug auf das in Khojaly begangene Verbrechen kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in seinem Urteil vom 22. April 2010 zu einer wichtigen Schlussfolgerung, indem er das Verhalten der Täter als „Akte von besonderer Schwere, die mit Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit gleichgestellt werden“ anprangerte.

Nach dem Völkerrecht sollen die Staaten Gräueltaten, wie die von armenischen Streitkräften in Khojaly begangen wurden, untersuchen und die Täter strafrechtlich verfolgen. Bisher wurde jedoch keiner der Verantwortlichen für die in Khojaly begangenen Verbrechen in Armenien strafrechtlich verfolgt.

Armeniens damaliger Verteidigungsminister und Ex-Präsident Serzh Sargsyan machte Schuldgeständnis in einem Interview mit dem britischen Journalisten Thomas de Waal mit folgenden Worten: „Vor Khojali dachten die Aserbaidschaner, dass … Armenier Menschen sind, die es nicht können, Hand gegen die Zivilbevölkerung zu erheben. Wir konnten dieses [Stereotyp] durchbrechen“ (Thomas de Waal, Black Garden: Armenia and Azerbaijan through Peace and War (New York and London, New York University Press, 2003), S. 172).

Gezielte Angriffe auf die aserbaidschanische Zivilbevölkerung wurde seitens von Armenien auch während der Militäroperationen vom 27. September bis zum 10. November 2020 fortgesetzt. Genauso wie in 1992 griff Armenien auf die gleiche Terrortaktik zurück und zielte auf die Einwohner und zivile Infrastruktur in den aserbaidschanischen Städten Ganja, Barda und Tartar ab, die weit entfernt vom Kriegsgebiet lagen. Dabei setzte Armenien moderne gepanzerte Fahrzeuge, Raketenwerfer und Streumunition ein und tötete friedliche aserbaidschanische Zivilisten.

Die Republik Aserbaidschan ist zuversichtlich, dass kontinuierliche Maßnahmen auf nationaler Ebene sowie im Rahmen des geltenden Völkerrechts dazu beitragen werden, die Verantwortlichen für schwere Verbrechen, die im Zuge der Aggression Armeniens gegen Aserbaidschan begangen wurden, vor Gericht zu stellen.

Wir gedenken mit tiefem Respekt der Opfer des Khojaly-Völkermordes, sie werden immer in unseren Erinnerungen bleiben. Mögen sie in Frieden ruhen!

Rückfragen & Kontakt

Botschaft der Republik Aserbaidschan
+4314031322
vienna@mission.mfa.gov.az
http://vienna.mfa.gov.az

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