• 23.02.2022, 09:34:53
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Mückstein: Prophylaxe-Medikament Evusheld als Hoffnung für Menschen, bei denen eine Impfung nicht möglich ist oder nicht wirkt

Antikörperpräparat Evusheld zum Schutz gegen COVID-19 demnächst in Österreich verfügbar.

Wien (OTS) - 

„Für Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können oder bei denen eine Impfung nicht wirkt, bietet Evusheld eine Alternative zur Corona-Schutzimpfung. Ich bin froh, dass wir nun auch dieser vulnerablen Gruppe eine Schutzmöglichkeit bieten können. Die Arzneimittel stellen eine wirksame Zusatzmaßnahme für Risikopatient:innen dar – nutzen wir sie!“, so Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

 

Das Gesundheitsministerium hat kürzlich einen Vertrag mit AstraZeneca unterzeichnet, um künftig Evusheld als Prophylaxe von symptomatischen COVID-19 Erkrankungen zur Verfügung zu stellen. Evusheld wird im Laufe des März in Österreich verfügbar sein. Die Antikörperkombination wurde vor allem für Hochrisikopatientinnen und –patienten entwickelt, die entweder eine unzureichende Immunantwort auf einen COVID-19-Impfstoff aufweisen oder die nicht mit einem verfügbaren COVID-19 Impfstoff geimpft werden können - und somit ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben. In Österreich wird es vorbeugend zum Einsatz kommen, also zu einem Zeitpunkt, zu dem die Patient:innen noch nicht mit dem Virus in Kontakt gekommen sind.

 

Dazu gehören insbesondere Menschen mit Blutkrebs oder anderen Krebsarten unter aktiver Chemotherapie, Dialysepatient:innen oder Patient:innen, die immunsuppressive Medikamente nach einer Organtransplantation oder aufgrund von Krankheiten wie Multiple Sklerose und rheumatoide Arthritis einnehmen. Diese Menschen sind besonders anfällig für einen schweren COVID19-Verlauf, konnten sich bislang aber nicht ausreichend dagegen schützen. Mit dem von AstraZeneca entwickelten Antikörper Präparat AZD7442 - Evusheld - steht nun ein Medikament zur Verfügung, das diesen Personengruppen einen effektiven Schutz gegen COVID-19 bietet.

 

Zulassung durch die EMA im Frühjahr erwartet

Evusheld kann in Österreich im Rahmen eines sogenannten Compassionate Use Program bereits vor der Zulassung für Patient:innen mit besonders schweren chronischen oder lebensbedrohlichen Erkrankungen zur Verfügung gestellt werden.

 

In den USA und weiteren Ländern wurde bereits eine Notfallzulassung von Evusheld für die Präexpositions-Prophylaxe von COVID-19 erteilt. Im Oktober 2021 startete die europäische Arzneimittelbehörde EMA ein laufendes Überprüfungsverfahren (Rolling Review) von Evusheld. Sollten sich die Erwartungen und bisherigen Erkenntnisse bestätigen, ist daher bereits in wenigen Monaten mit einer Zulassung zu rechnen.

 

Wirksamkeit von Evusheld auch bei Omikron-Variante bestätigt

Daten aus der Phase-III-Präventionsstudie „PROVENT“ zeigten eine robuste Wirksamkeit nach einer einmaligen intramuskulären Dosis (IM). Im Vergleich zu Placebo verringerte Evusheld das Risiko, eine symptomatische COVID-19-Erkrankung zu entwickeln um 83 Prozent, einen schweren Verlauf sogar zu 100 Prozent. Durch die lange Halbwertszeit der Antikörperkombination von Tixagevimab und Cilgavimab hielt die Wirkung mindestens sechs Monate an.

 

„Auf diese Nachricht haben viele Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem lange gewartet“, so Botond Ponner, Medical Director bei AstraZeneca Österreich und führt fort: „Denn nun können auch sie sich bald effektiv vor den Folgen einer COVID-19-Infektion schützen und bestmöglich wieder am gesellschaftlichen Leben teilhaben.“

 

Die Corona-Schutzimpfung bietet allerdings nach wie vor den besten Schutz vor einem schweren COVID-19-Verlauf und die Impfung wird auch weiterhin die primäre Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie sein. Ob eine Behandlung im konkreten Fall notwendig ist, wird von besonders geschulten Ärzt:innen (teilweise Epidemieärzt:innen, teilweise niedergelassene Ärzt:innen – das ist in den Bundesländern unterschiedlich) entschieden.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Christina Ritschel, Bakk. phil.
Pressesprecherin
+43-1-71100-862480
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

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