- 13.02.2022, 10:55:02
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- OTS0010
Online-Formular zur Impfpflicht-Befreiung geht online
Erreichbar ab dem morgigen Montag unter www.noe.gv.at/impfpflicht
Utl.: Erreichbar ab dem morgigen Montag unter
 www.noe.gv.at/impfpflicht =
St. Pölten (OTS/NLK) - Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu
 bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist
 eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Der Nationalrat hat daher am 20.
 Jänner 2022 das COVID-19-Impfpflichtgesetz beschlossen, das am 5.
 Februar 2022 in Kraft getreten ist. Die Impfpflicht erfüllt, wer nach
 dem 15. März 2022 über einen gültigen Impfstatus gegen COVID-19
 verfügt. Über einen gültigen Impfstatus verfügt, wer sich einer
 Erstimpfung und innerhalb bestimmter Impfintervalle einer
 Zweitimpfung bzw. einer Drittimpfung unterzogen hat.
Im Impfpflichtgesetz sind auch Ausnahmen vorgesehen, d. h. unter
 bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen
 Befreiungsgrund von der COVID-Impfpflicht geltend zu machen.
Bei Vorliegen von Ausnahmegründen nach § 2
 COVID-19-Impfpflichtverordnung kann um Ausstellung einer Bestätigung
 über das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht angesucht
 werden. Ausnahmegründe gemäß § 2 COVID-19-Impfpflichtverordnung
 bestehen u. a. für Schwangere, für Personen, die nicht ohne konkrete
 oder ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem zentral
 zugelassenen Impfstoff gemäß § 2 Z 3 COVID-19-IG geimpft werden
 können (das sind z. B. Personen mit medizinischen Indikationen wie
 Allergie bzw. Überempfindlichkeit gegen einzelnen Inhaltsstoffe), für
 Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine ausreichende
 Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist
 (z. B. nach Knochenmark- oder Stammzellentransplantation oder
 Organtransplantation) oder auch für Personen, die eine bestätigte
 Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180
 Tagen ab dem Tag der Probenahme.
Für Patienten, die sich aus einem der genannten Gründe in
 krankenhäuslicher Behandlung befinden, erfolgt die Ausstellung der
 Bestätigung über das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht
 durch die fachlich geeigneten Ambulanzen (Spezialambulanzen für
 Immunsupprimierte, für Dermatologie, für Innere Medizin,
 Neurologische Ambulanzen etc.). Weiters besteht für alle mit
 Hauptwohnsitz in Niederösterreich ab Montag, dem 14. Februar 2022 die
 Möglichkeit über Online-Formulare einen entsprechenden Antrag zu
 stellen. Die Bundesländer richten auf ihren Webseiten ein Online-Tool
 für derartige Impfbefreiungsanträge ein. Bei Vorliegen eines
 Ausnahmegrundes gemäß § 2 COVID-19-Impfpflichtverordnung können die
 Befunde, Nachweise und Bestätigungen, aus denen der Ausnahmegrund
 hervorgeht, hochgeladen und um die Ausstellung einer Bestätigung über
 das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht ersucht werden.
Alle notwendigen Informationen wie auch die Online-Formulare sind ab
 morgen, Montag, unter www.noe.gv.at/impfpflicht zu finden.
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