• 13.02.2022, 10:55:02
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  • OTS0010

Online-Formular zur Impfpflicht-Befreiung geht online

Erreichbar ab dem morgigen Montag unter www.noe.gv.at/impfpflicht

Utl.: Erreichbar ab dem morgigen Montag unter
www.noe.gv.at/impfpflicht =

St. Pölten (OTS/NLK) - Um die Corona-Pandemie erfolgreich zu
bekämpfen und das österreichische Gesundheitssystem zu schützen, ist
eine hohe Durchimpfungsrate nötig. Der Nationalrat hat daher am 20.
Jänner 2022 das COVID-19-Impfpflichtgesetz beschlossen, das am 5.
Februar 2022 in Kraft getreten ist. Die Impfpflicht erfüllt, wer nach
dem 15. März 2022 über einen gültigen Impfstatus gegen COVID-19
verfügt. Über einen gültigen Impfstatus verfügt, wer sich einer
Erstimpfung und innerhalb bestimmter Impfintervalle einer
Zweitimpfung bzw. einer Drittimpfung unterzogen hat.

Im Impfpflichtgesetz sind auch Ausnahmen vorgesehen, d. h. unter
bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, einen
Befreiungsgrund von der COVID-Impfpflicht geltend zu machen.

Bei Vorliegen von Ausnahmegründen nach § 2
COVID-19-Impfpflichtverordnung kann um Ausstellung einer Bestätigung
über das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht angesucht
werden. Ausnahmegründe gemäß § 2 COVID-19-Impfpflichtverordnung
bestehen u. a. für Schwangere, für Personen, die nicht ohne konkrete
oder ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem zentral
zugelassenen Impfstoff gemäß § 2 Z 3 COVID-19-IG geimpft werden
können (das sind z. B. Personen mit medizinischen Indikationen wie
Allergie bzw. Überempfindlichkeit gegen einzelnen Inhaltsstoffe), für
Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine ausreichende
Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist
(z. B. nach Knochenmark- oder Stammzellentransplantation oder
Organtransplantation) oder auch für Personen, die eine bestätigte
Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180
Tagen ab dem Tag der Probenahme.

Für Patienten, die sich aus einem der genannten Gründe in
krankenhäuslicher Behandlung befinden, erfolgt die Ausstellung der
Bestätigung über das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht
durch die fachlich geeigneten Ambulanzen (Spezialambulanzen für
Immunsupprimierte, für Dermatologie, für Innere Medizin,
Neurologische Ambulanzen etc.). Weiters besteht für alle mit
Hauptwohnsitz in Niederösterreich ab Montag, dem 14. Februar 2022 die
Möglichkeit über Online-Formulare einen entsprechenden Antrag zu
stellen. Die Bundesländer richten auf ihren Webseiten ein Online-Tool
für derartige Impfbefreiungsanträge ein. Bei Vorliegen eines
Ausnahmegrundes gemäß § 2 COVID-19-Impfpflichtverordnung können die
Befunde, Nachweise und Bestätigungen, aus denen der Ausnahmegrund
hervorgeht, hochgeladen und um die Ausstellung einer Bestätigung über
das Vorliegen einer Ausnahme von der Impfpflicht ersucht werden.

Alle notwendigen Informationen wie auch die Online-Formulare sind ab
morgen, Montag, unter www.noe.gv.at/impfpflicht zu finden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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