• 11.02.2022, 09:42:18
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FPÖ – Kickl: Erfolgte polizeiliche Untersagung des Freiheits-Konvois auf grünen Polit-Druck?

Wiener Polizeiführung missachtet zum wiederholten Mal das Versammlungsrecht – Personelle Konsequenzen nötig

Wien (OTS) - 

Der für heute angekündigte Freiheits-Konvoi aus allen Teilen Österreichs nach Wien wurde von der Polizei gestern kurzfristig untersagt. Für die willkürliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit musste mit befürchteter „Emissions- und Lärmbelästigung im Naherholungsgebiet Prater Hauptallee“ diesmal ein ganz spezieller Grund herhalten. „Tatsächlich drängt sich jedoch die Frage auf, ob der nach kanadischem Vorbild geplante Autokorso auf politischen Druck hin untersagt wurde“, sagte heute FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

Kickl verweist dabei auf einen verräterischen Tweet der Grünen Wiener Landtagsabgeordneten Huem Otero Garcia, in dem sie die Absage der Protestveranstaltung so kommentiert:

„Ich bin froh, dass die Polizei unsere Kritik ernst genommen hat und hier eingelenkt hat. Die Hauptallee bleibt von Stinke-Autokorso verschont!“ (Quelle)

„Hat Frau Garcia oder haben die Grünen generell bei der Polizei die Untersagung dieser Versammlung betrieben und hat sich die Polizeiführung aus politischen Gründen zu dieser äußerst kurzfristigen Maßnahme entschlossen?“, fragte Kickl daher und kündigte auch parlamentarische Anfragen an. Bemerkenswert sei in diesem Zusammenhang nämlich, dass die Fahrzeuge sich laut Aussagen des Veranstalters aufgrund des expliziten Ersuchens der Polizei in der Prater Hauptallee treffen sollten. „Erst lockt man die Versammlung dorthin, um sie dann genau wegen des Versammlungsorts zu untersagen. Das sieht nach böser Absicht aus – oder nach kurzfristiger politischer Intervention. Beides müsste zu sofortigen personellen Konsequenzen an der Spitze der Wiener Polizei führen“, so Kickl, der daran erinnerte, dass bereits vor einem Jahr unrechtmäßige Untersagungen von Versammlungen durch die Wiener Polizei erfolgt waren, die durch die zuständigen Gerichte im Nachhinein für grundrechtswidrig erklärt wurden.

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