- 10.02.2022, 11:00:02
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Kogler/Köstinger: Ab 21. Februar wieder Anträge beim NPO-Fonds möglich
Gemeinnützige Organisationen können Unterstützung für das vierte Quartal 2021 erhalten – Anträge bis 30. April möglich
Um gemeinnützige Einrichtungen – von Sport- und Kulturvereinen über Umwelt-NGO bis hin zu anerkannten Glaubensgemeinschaften und Freiwilligen Feuerwehren – bestmöglich durch die Corona-Krise zu bringen, haben Parlament und Bundesregierung den Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen (NPO-Fonds) ins Leben gerufen. Damit konnten bisher rund 23.000 Vereine und andere gemeinnützige Organisationen mit fast 700 Mio. Euro unterstützt werden. Da viele Einrichtungen seit dem Herbst erneut mit immensen COVID-bedingten Schwierigkeiten kämpfen, haben sich Vizekanzler Werner Kogler und Ehrenamtsministerin Elisabeth Köstinger erfolgreich dafür eingesetzt, dass der NPO-Fonds verlängert und auf insgesamt 1,075 Mrd. Euro aufgestockt wurde. Unterstützung für das 4. Quartal 2021 kann ab 21. Februar über die elektronische Plattform www.npo-fonds.at beantragt werden. Auf dieser Website finden sich auch bereits die Richtlinien und alle Detailinformationen. Anträge über das 4. Quartal 2021 sind bis 30. April 2022 möglich.
„Mit dem NPO-Fonds haben wir ein Instrument ins Leben gerufen, das Vereine und andere Non Profit Organisationen gut durch die Pandemie bringt – und rasche, unbürokratische Hilfe leistet, wenn Einnahmequellen wegbrechen.“, so Vizekanzler Kogler. „Das liegt mir besonders am Herzen, denn: In den Sport- und Musikvereinen, Hilfsorganisationen und Freiwilligenorganisationen kommen Menschen mit manchmal unterschiedlichen Meinungen über eine gemeinsame Leidenschaft zusammen. Das ist gerade jetzt wichtig wie nie! Denn sie sind Orte des Zusammenhalts in einer schwierigen Zeit“ bedankt sich Kogler bei Österreichs vielen gemeinnützigen Organisationen. Der Vizekanzler ruft dazu auf die Unterstützung aus dem NPO-Fonds auch in Anspruch zu nehmen: „Bitte stellen Sie Ihren Antrag bis spätestens Ende April – damit Sie Ihre wichtige Arbeit auch zukünftig erfolgreich fortsetzen können.“
„Der letzte Lockdown im November und Dezember 2021 hat viele Gemeinnützige erneut vor große Herausforderungen gestellt. Darum war es für mich selbstverständlich, dass wir den Fonds verlängern. Denn das Ehrenamt ist die Seele unseres Landes“, so Köstinger, die den NPO-Fonds als „europaweit einzigartiges Erfolgskonzept“ bezeichnet. „Mein Ziel ist es, unsere ehrenamtlichen Organisationen weiter bestmöglich zu unterstützen“, betont Köstinger und verweist auf rund 15.000 Sportvereine, 2.000 Blasmusikvereine, 1.000 Chöre, zahlreiche Kulturvereine, religiöse Glaubensgemeinschaften, wie auch ca. 4.800 Freiwillige Feuerwehren in Österreich.
Für das 4.Quartal 2021 werden in bekannter und bewährter Weise Fixkosten wie etwa Mieten oder Betriebskosten gefördert, aber auch COVID-bedingte Mehrkosten, und zwar bis zu einer Höhe von maximal 90 % des Einnahmenverlustes im Vergleich zu 2019 bzw. bis maximal 900 000 Euro. Für Basis-Personalkosten, die auch bei extremer Einschränkung des Betriebs entstehen, sowie für dringend nötige Reparaturen und Investitionen gibt es weiterhin den pauschalen "Struktursicherungsbeitrag" in der Höhe von 5 % der Einnahmen von 2019 (bis zu einer Obergrenze von 75.000 Euro). Voraussetzung für die Hilfe der Steuerzahler:innen ist ein Einnahmenentfall von mindestens
10 %. Wie bei allen Wirtschaftshilfen stellen Verwaltungsstrafen wegen Verstößen gegen COVID-Maßnahmen einen Ausschlussgrund dar. Angesichts der auch in den vergangenen Wochen für viele Organisationen sehr herausfordernden Situation wurde der NPO-Fonds bereits bis Ende März verlängert. Anträge werden im 2. Quartal möglich sein.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Theresa Vonach, MSc
Pressesprecherin des Vizekanzlers und Bundesministers
+43 664 9633318
theresa.vonach@bmkoes.gv.at
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