• 10.02.2022, 08:00:04
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  • OTS0013

Impfpflicht in Österreich

Rechtliche Unterstützung im Verwaltungsstrafverfahren

Innsbruck (OTS) - 

Was ist passiert?

Im Jänner 2022 wurde in Österreich das Bundesgesetz über die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19 (kurz genannt: COVID-19-Impfpflichtgesetz) vom Nationalrat beschlossen.

Die Impfpflicht erfüllt, wer nach dem 15. März 2022 über einen gültigen Impfstatus gegen COVID-19 verfügt.

Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahre, die ihren Wohnsitz in Österreich haben.

Ausgenommen von der Impfpflicht sind

  • Schwangere
  • Personen, die nicht ohne konkrete und ernstliche Gefahr für Leben oder Gesundheit mit einem COVID-19-Impfstoff geimpft werden können
  • Personen, bei denen aus medizinischen Gründen eine Immunantwort auf eine Impfung gegen COVID-19 nicht zu erwarten ist
  • Personen, die nach mehrmaliger Impfung gegen COVID-19 keine Immunantwort auf die Impfung ausgebildet haben
  • Personen, die eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben, für die Dauer von 180 Tagen ab dem Tag der Probenahme

Wer nach dem 15. März 2022 die Impfpflicht nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu EUR 3.600 zu bestrafen.

Verwaltungsstrafverfahren können bis zu vier Mal pro Kalenderjahr zu einer Bestrafung führen. Das bedeutet, dass man im schlimmsten Fall EUR 14.400 pro Jahr an Strafe bezahlen muss.

Was kann im Falle einer Bestrafung gemacht werden?

Die Bestrafung erfolgt durch eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft als Gesundheitsbehörde.

Die Strafbarkeit entfällt, wenn die Impfpflicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Strafverfügung nachweislich nachgeholt wird. 

Wer dennoch nicht geimpft werden möchte, hat

  • entweder die Geldstrafe zu bezahlen, die ansonsten wohl auch exekutiert (Lohnpfändung) werden wird, oder
  • sich auf das Verfahren einzulassen und sämtliche Argumente vorzutragen, um im besten Fall die Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens zu erwirken.

Wieso sollten Sie sich bei uns zum Sammelverfahren anmelden?

Der Vorteil am Sammelverfahren ist, dass wir durch eine Vielzahl von Betroffenen, einen für alle Mandanten vernünftigen Preis anbieten können.

All jene, die sich bis zum 01. März 2022 am Sammelverfahren anmelden, erhalten nachstehende Vertretungshandlungen im Verwaltungsstrafverfahren zu einem Preis von pauschal EUR 600,00:

  • Fallprüfung
  • Einspruch gegen die Strafverfügung
  • Beschwerde an das Verwaltungsgericht

Üblicherweise müsste man für die genannten anwaltlichen Tätigkeiten aufgrund der Komplexität der Thematik (Verfassungsmäßigkeitsprüfung aus medizinischer Sicht) tausende Euro bezahlen.

Hinzu kommt, dass Rechtschutzversicherungen Deckungszusagen wohl nicht erteilen werden. Wir werden natürlich eine Deckungsanfrage vornehmen. Sollte Rechtschutzdeckung gewährt werden, fallen für Sie keine Kosten an. Unser Pauschalhonorar von EUR 600,00 werden wir Ihnen refundieren.

Anmerkung: Die Verfahren werden für jede Person einzeln geführt.

SCHEIBER Rechtsanwalt | Attorney at Law ist eine auf Medizinrecht spezialisierte Anwaltskanzlei. Wir haben viel Erfahrung auf dem Gebiet von Sammelverfahren (Beispiele aktueller Verfahren: www.ledger-klage.com, www.gesundheitsdatenleck.tirol, www.coinmarketcap-datenleck.com). Unser Kanzleigründer, Rechtsanwalt Dr. Scheiber, ist Österreicher und liegt ihm die Unterstützung von der Impfpflicht betroffenen Österreichern am Herzen.

Jetzt zum Sammelverfahren anmelden

Rückfragen & Kontakt

Dr. Florian Scheiber | Rechtsanwalt
T +423 376 54 54 | F +423 376 54 55
office@scheiber.law | www.scheiber.law
www.impfpflicht-hilfe.at

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