- 08.02.2022, 12:11:05
- /
- OTS0100
Länder kritisieren fehlende bundesweite Lösung für Impfbefreiungen
Bregenz (VLK)- (OTS) - Nach Absage des Gesundheitsministeriums für
ein gemeinsames Vorgehen sollen nun die Bundesländer jenen
Bürgerinnen und Bürgern, die aus gesundheitlichen Gründen nicht
impfen lassen dürfen, die Möglichkeit, eine Bestätigung zu erhalten.
Als Vorsitzführende der LandesgesundheitsreferentInnen übt
Vorarlbergs Landesrätin Martina Rüscher deutliche Kritik am
unkoordinierten Vorgehen des Gesundheitsministeriums im Hinblick auf
eine praktikable Vollziehung des Impfpflichtgesetzes. Nach dem
gestrigen Beschluss im Hauptausschuss tritt die entsprechende
Verordnung heute in Kraft. „Das Gesundheitsministerium hat seine
Hausaufgaben in diesem Bereich nicht gemacht und die Probleme, die im
Vollzug entstehen, nicht gelöst – die Länder müssen es jetzt
richten“, verdeutlicht sie. Es gibt bislang weder eine Beauftragung
an die ELGA, um Impfbefreiungen im e-Impfpass eintragen zu können,
noch eine bundesweite Plattform für Ansuchen von BürgerInnen; auch
wesentliche Datenschutzfragen sind noch nicht geklärt. Die direkte
Abstimmung unter den Ländern läuft bereits auf Hochtouren, um ein
einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern bestmöglich zu
gewährleisten. Ansuchen für eine ärztliche Bestätigung eines
Ausnahmegrundes sollen in allen Bundesländern ab 14.02.22 ermöglicht
werden.
Bereits in den letzten Wochen bemühten sich die Länder um einen
intensiven Austausch mit dem Bund zu diesem Thema. „Wir weisen seit
Wochen auf unterschiedlichen Ebenen auf große Herausforderungen beim
Vollzug des Impfpflichtgesetzes hin,“ erläutert Rüscher. Ein direkter
politischer Austausch mit dem Bundesminister wurde den Ländern zu
diesem Thema jedoch nicht ermöglicht. So bestehen zu wesentlichen
Fragen noch unterschiedliche Rechtsansichten, beispielsweise ob ein
„Impfbefreiungs-Tourismus“ mit der vorliegenden Verordnung vermieden
werden kann, ob die Anonymität der Epidemieärztinnen und -ärzte –
eine klare Forderung der Ärztekammern –gewährleistet werden kann und
vor allem, ob das Gesetz überhaupt vollzogen werden kann, solange der
Vermerk im e-Impfpass technisch noch gar nicht möglich ist. Rasch zu
klären sei weiters, wie Strafvollzugsbehörden bei Rechtsmitteln gegen
ausgesprochene Strafen auf die entsprechenden Akten der
Gesundheitsbehörden zugreifen können werden. Seitens der Länder wird
erwartet, dass bei der routinemäßigen Sitzung mit dem Bundesminister
heute Nachmittag zumindest einige der offenen Fragen geklärt werden.
Unverständliche Ablehnung für bundesweite Plattform
„Alle diese Fragen hätten wir mit einer gemeinsamen vom Bund und
Ländern beauftragten zentralen Plattform klären können“ führt Rüscher
aus. Seit gestern gibt es aber die klare Rückmeldung des
Gesundheitsministeriums, dass dies nicht möglich sei, der Bund würde
dies nicht weiterverfolgen. Die Länder müssen diese Fragen nun selbst
lösen.
Dies hat zur Folge, dass es in jedem Bundesland eigene Plattformen
geben wird, was zwangsläufig Herausforderungen beim einheitlichen
Vollzug mit sich bringt. So muss die Möglichkeit von Doppelanträgen
in mehreren Ländern unterbunden werden und im Vollzug durchdacht
werden, wie Behörden zB. bei Verkehrskontrollen von BürgerInnen in
einem anderen Bundesland als dem Wohnsitzbundesland, den Strafvollzug
tatsächlich abwickeln können.
Bundesländer haben Koordinierungsgruppe eingesetzt
Die GesundheitsreferentInnen aller Bundesländer arbeiten sehr
intensiv zusammen, um für alle BürgerInnen zeitnah Lösungen anbieten
zu können. Es wird nun nach Vorliegen der finalen Fassung der
Verordnung eine Koordinierungsgruppe eingesetzt, die zwischen den
Bundesländern ein möglichst einheitliches Vorgehen im Vollzug des
Impfpflichtgesetzes abstimmen soll. „Es reicht aus unserer Sicht eben
nicht, ein Gesetz und eine Verordnung zu beschließen – man muss den
Prozess bis zum Ende durchdenken und eine bürgerfreundliche
Abwicklung sicherstellen. Und das am besten gemeinsam mit den
Ländern. Der Zeitdruck ist hoch – immerhin sollen ab 15. März auch
Strafen im Rahmen von Amtshandlungen der Exekutive möglich sein“,
erläutert Rüscher.
Aktuelle Impfbefreiungen nur für Zutrittsbeschränkungen gültig
Laut der aktuellen COVID-19-Maßnahmenverordnung kann derzeit noch
eine Impfbefreiung von einem berechtigten Arzt in Österreich oder im
EWR ausgestellt werden. Diese gilt mit zusätzlicher Vorlage eines
negativen PCR Tests, welcher nicht älter als 72 Stunden (in Wien 48
Stunden) sein darf, aber nur als Ausnahme zur Erfüllung von
2G-Zutrittsbeschränkungen. Diese Maßnahmenverordnung gilt aktuell
noch bis zum 27. Februar 2022. Impfbefreiungen solcher Art gelten
aber nicht, um die Anforderungen des Impfpflichtgesetzes zu erfüllen.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL






