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Start Volksbegehren: Verfassungsgerichtshof - Eilverfahren jetzt!

Amstetten (OTS) -

Die Zeit ist reif für die Einführung eines „Eilverfahrens“ bei Verfassungsfragen.

Engagierte BürgerInnen aus dem Bezirk Amstetten starten Volksbegehren!

Jeder demokratische Staat kennt grundsätzlich „besonders schnelle Verfahren“. Auch in Österreich gibt es in fast allen Rechtsgebieten „einstweilige Verfügungen“.

Just im wichtigsten Bereich, der Verfassung, gibt es diese Möglichkeit der beschleunigten Entscheidung ausdrücklich nicht.

Wir erleben Zeiten, in denen in nie da gewesener Weise (Freiheits-)Rechte jedes einzelnen Bürgers, die durch die Verfassung ausdrücklich geschützt sind, durch die Regierung und das Parlament massiv eingeschränkt wurden und nach wie vor werden. Daher ist es dringend notwendig, dass jeder Bürger die Möglichkeit für sofortige Entscheidungen durch den Verfassungsgerichtshof erhält.

„Das Volksbegehren „Verfassungsgerichtshof: Eilverfahren – jetzt“ ist eine logische Konsequenz aus den Erfahrungen der letzten 2 Jahre und deckt sich mit einer gleichlautenden Forderung, die Richter und Anwälte seit vielen Jahren erheben“, erklärt Mag. Stefan Krejci, einer der Initiatoren des Volksbegehrens.

Tatsächlich ist die Forderung nach der Einführung eines Eilverfahrens in Verfassungsfragen nicht neu. Sie wurde unter anderem vom Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Dr. Wolff (19.4.2020 – orf.at) ebenso erhoben wie von der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Irmgard Griss (17.1.2022 – Die Presse)

Der Verfassungsgerichtshof arbeitet im Rahmen seiner Möglichkeiten grundsätzlich rasch und effizient und hat bereits mehr als 40 Pandemie-Verordnung als rechtswidrig aufgehoben. Covid-19 hat dabei der breiten Öffentlichkeit ein grundlegendes Problem vor Augen geführt:

Verordnungen können erst dann vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig aufgehoben wenn, wenn diese längst nicht mehr in Kraft sind. Der Grund dafür liegt in der, dann doch zu langen, Verfahrensdauer. So wurde beispielsweise erst im Dezember 2021 festgestellt, dass die Sperre der Spielplätze in Graz aus dem April 2020 rechtswidrig gewesen ist.

Auch wenn dieses Beispiel wohl das bis lang extremste in Bezug auf die Verfahrensdauer gewesen ist, ändert dies nichts am Sachverhalt, den dieses Volksbegehren für die Zukunft verbessern möchte.

„Unser Ziel ist es, rasche Rechtssicherheit sowohl für BürgerInnen, als auch für alle Unternehmer und ebenso für den Gesetzgeber zu erlangen. Dies ist deshalb so wichtig, damit wir alle das Beste aus der jeweiligen Situation herausholen können! Nur mit eindeutiger und schneller Rechtssicherheit in Verfassungsfragen kann man die Zukunft positiv für alle Menschen gestalten und Gräben überwinden“, stellt Manuel Winninger vom Initiatorenteam klar.

Rechtsanwalt Dr. Christian Puswald hält fest: „Es ist bedauerlich, dass es überhaupt ein Volksbegehren wie dieses braucht, um unserem Rechtsstaat jene Möglichkeit zu geben, die in westlichen Demokratien längst üblich ist. Es ist daher dringend an der Zeit diese Situation für die Zukunft und für alle Beteiligten zu verbessern.“

Aus diesem Grund sind die Initiatoren gemeinsam der Überzeugung, dass dieses Volksbegehren eine „win-win-Situation“ für alle darstellt, sofern die notwendigen Unterschriften erreicht werden und der Gesetzgeber im Anschluss dem Verfassungsgerichtshof die Möglichkeit gibt, um mittels des geforderten „Eilverfahrens“ rasche und verbindliche Rechtssicherheit in Verfassungsfragen herstellen zu können.

Das Volksbegehren kann ab sofort persönlich auf jeder beliebigen Gemeinde oder elektronisch (mittels Handy-Signatur oder Bürgerkarte) unterstützt werden.

Alle Infos auf der Homepage
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Rückfragen & Kontakt:

Mag. Stefan Krejci
Mobil: +43 664 540 8000

Rückfragehinweis Kärnten/Steiermark:
Rechtsanwalt Dr. Christian Puswald
Tel.: 04212/2040

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