ZackZack: Etappensieg für ZackZack in Ho-Verfahren
Gericht wies Antrag auf einstweilige Verfügung ab
Wien (OTS) - Gastronom Martin Ho wollte mit einer einstweiligen Verfügung gegen den ZackZack-Artikel „Die Ho-Kain Affäre“ vorgehen, gegen den mehrere Verfahren anhängig sind. In einem nicht rechtskräftigen Beschluss wies das Gericht Hos Antrag ab und bescheinigte ZackZack, sauber recherchiert zu haben.
ZackZack-Anwalt Volkert Sackmann fühlt sich durch die Entscheidung des Gerichts bestätigt: “Einschüchterungsklagen haben in unserer liberalen Demokratie keinen Platz."
Mehr dazu auf ZackZack: https://zackzack.at/2022/02/07/etappensieg-fuer-zackzack-in-ho-verfahren-gericht-wies-antrag-auf-einstweilige-verfuegung-ab/.
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