• 07.02.2022, 09:19:43
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  • OTS0019

Nach AK Intervention: 300 Euro mehr Pension für pflegenden Angehörigen

Kostenlose Selbstversicherung hilft gegen Altersarmut

Utl.: Kostenlose Selbstversicherung hilft gegen Altersarmut =

Wien (OTS) - Einen nahen Angehörigen zuhause zu pflegen, ist oft mehr
als ein Vollzeitjob. Pflegende Angehörige stecken daher meist
beruflich zurück: Sie reduzieren Stunden, geben ihre Arbeit ganz auf
oder können keine neue mehr annehmen – und das oft über einen
längeren Zeitraum. So auch Herr M.; sein Sohn leidet seit der Geburt
unter Autismus und ist pflegebedürftig. Seit 14 Jahren wird er von
seinem Vater liebevoll zu Hause gepflegt.

Im Oktober 2019 stellte Herr M. einen Antrag auf Selbstversicherung
bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Dank dieser
Selbstversicherung ist es möglich, die Zeiten der Pflege für die
Pension anrechnen zu lassen. Damit haben Menschen, die sich um ihre
Liebsten kümmern, später keine Pensionslücken im wohlverdienten
Ruhestand.

„Die Selbstversicherung ist kostenlos, die Beiträge werden aus dem
Familienlastenausgleichsfonds vom Bund bezahlt“, sagt AK Juristin
Krisztina Juhasz, die den Fall begleitete. Herr M. erhielt über
Monate hinweg keine Antwort von der PVA und wandte sich an die
Arbeiterkammer. Dank der Intervention der AK wurde dort ein
entsprechendes Prüfverfahren in die Wege geleitet. Am Ende konnte
Herr M. sich freuen: Seinem Antrag wurde stattgegeben – und das sogar
10 Jahre rückwirkend! Insgesamt wird Herr M. dadurch eine etwa um 300
Euro höhere Pension bekommen.

AK Juristin Juhasz appelliert an pflegende Angehörige: „Es ist
wichtig zu wissen, dass die Möglichkeit auf eine kostenlose
Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes besteht.
Viele Menschen, die zu Hause über Jahre hinweg wertvolle und
aufwendige Pflegearbeit übernehmen, sind von Altersarmut bedroht.
Nützen Sie die Selbstversicherung. Wir beraten gerne!“

Hintergrund: Kostenlose Selbstversicherung bei Pflege eines Kindes
Um die Selbstversicherung zu erhalten, müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt werden: Es muss in häuslicher Umgebung
gepflegt werden und die erhöhte Familienbeihilfe bezogen werden. Ein
Wohnsitz im Inland sowie die überwiegende Beanspruchung der
Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes muss ebenfalls gegeben sein.
Pflegende Angehörige eines Kindes können sogar rückwirkend die
Selbstversicherung beanspruchen. Der Antrag ist beim zuständigen
Pensionsversicherungsträger zu stellen.

Webtipp: www.arbeiterkammer.at/pflege

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