• 07.02.2022, 08:52:02
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  • OTS0009

AK warnt: Achtung! Ein Jobticket kann zum Steuernachteil werden

Wer von seinem Arbeitgeber Wochen- oder Jahreskarten für die Öffis finanziert bekommt, erhält kein Pendlerpauschale

Utl.: Wer von seinem Arbeitgeber Wochen- oder Jahreskarten für die
Öffis finanziert bekommt, erhält kein Pendlerpauschale =

Wien (OTS) - Immer mehr Unternehmen unterstützen klimafreundlichen
Verkehr – sie finanzieren das Klimaticket oder geben Zuschüsse zu
Wochen-, Monats oder Jahreskarten. Das sogenannte Jobticket erlaubt
es, dass die Beschäftigten abgabenfrei von diesen Zuschüssen
profitieren. Doch gerade für Personen, die einen weiteren Arbeitsweg
haben, kann es ein finanzieller Nachteil sein, dieses Jobticket in
Anspruch zu nehmen. Denn derzeit heißt es entweder Pendlerpauschale
oder Jobticket, unabhängig davon, wie hoch die Unterstützung durch
das Jobticket ist.

„Wer ein Jobticket angeboten bekommt, sollte nachrechnen, was für ihn
oder sie die bessere Variante ist“, sagt AK Steuerexpertin Dominique
Feigl. Insbesondere bei Teilkostenzuschüssen zu Netzkarten kann es zu
Problemen kommen, weil die Kosten aus dem Verlust des
Pendlerpauschales höher liegen können als die Ersparnis aus dem
Jobticket. Prinzipiell, so die Ansicht der AK, sollte
klimafreundliches Verhalten steuerlich nicht bestraft werden. Daher
fordert die AK, dass die Differenz zwischen Jobticket und
Pendlerpauschale Betroffenen über die Arbeitnehmer:innenveranlagung
ausbezahlt wird. „Das wäre deutlich gerechter“, sagt Feigl.

Ein Beispiel verdeutlicht die derzeit geltende Regelung und die
daraus entstehenden Probleme:
Eine Pendlerin wohnt im Waldviertel und fährt mit öffentlichen
Verkehrsmitteln 3x wöchentlich zum Arbeitsort nach Wien (83 Kilometer
pro Strecke). Bisher hat die Arbeitgeberin die Wiener Linien
Jahreskarte zur Verfügung gestellt und die Arbeitnehmerin hat die
Kosten für die Streckenkarte vom Wohnort bis zur Wienerstadtgrenze
selbst getragen und das Pendlerpauschale und den Pendlereuro bis zur
Wiener Stadtgrenze geltend gemacht. Aus ökonomischen Gründen nutzt
die Pendlerin nun das Klimaticket aber die Jahreskarte der Wiener
Linien sowie die Streckenkarte werden gekündigt. Die Arbeitgeberin
zahlt weiterhin die Kosten in der Höhe der Wiener-Linien-Karte und
nimmt das Klimaticket zum Lohnkonto. Die Pendlerin trägt damit
weiterhin die Kosten für den restlichen Arbeitsweg von der Wiener
Stadtgrenze bis zum Wohnort, verliert aber nunmehr den Anspruch auf
Pendlerpauschale und Pendlereuro, weil das Klimaticket den Weg
zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Gänze umfasst. Für die Frau
wäre es besser, wenn der Kostenersatz der Arbeitgeberin in der Höhe
von 30 Euro pro Monat steuerpflichtig abgerechnet wird oder sie
überhaupt auf diesen verzichtet und sie das Pendlerpauschale und den
Pendlereuro für die Gesamtstrecke beantragt.

Bei völligem Wegfall des Pendlerpauschales ist zudem die Gefahr der
Ungleichbehandlung gleicher Verhältnisse gegeben. Wird bei oben
beschriebener Pendlerin der Kostenersatz von 30 Euro steuerpflichtig
abgerechnet (weil kein Jobticket in das Lohnkonto aufgenommen wird),
so steht monatlich das volle Pendlerpauschale von 168 Euro zu. Gibt
die Arbeitnehmerin jedoch die Karte ab und erhält den Kostenersatz
von 30 Euro unversteuert, verliert sie das gesamte Pendlerpauschale.
Insgesamt erhält sie 138 Euro monatlich weniger unversteuert, obwohl
weder die Einkommensverhältnisse noch die Höhe der Werbungskosten
differieren. Eine unsachliche Benachteiligung.

Die AK hilft Arbeitnehmer:innen bei Steuerfragen. Egal ob in
persönlicher Beratung oder durch Steuertipps auf der Homepage, in
Foldern, Videos und mehr. Steuergerechtigkeit muss sein.
www.arbeiterkammer.at/steuer

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