- 03.02.2022, 10:58:29
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Heide: Pauschale Alkohol-Werbeverbote im Sportbereich sind überschießend
Anliegen der Sportvereine müssen Gehör finden
Letztes Jahr hat die EU-Kommission einen Plan zur Krebsbekämpfung in der Europäischen Union veröffentlicht. Jetzt hat auch der zuständige Ausschuss im Europäischen Parlament einen Bericht verfasst, in dem die Abgeordneten die Kommission und Mitgliedsstaaten aufrufen, effektive Präventionsmaßnahmen zur Bekämpfung der Krankheit zu ergreifen. „Der Bericht ist eine wichtige Initiative der Europäischen Union, die sich dem Kampf gegen Krebs in Europa verschrieben hat“, so SPÖ-EU-Abgeordneter Hannes Heide. ****
Zur Umsetzung dieses wichtigen Ziels setzt die Europäische Kommission unter anderem auf die Reduzierung von schädlichem Alkoholkonsum. „Das ist ein wichtiger Aspekt! Der übermäßige Konsum von Alkohol wird häufig verharmlost, dabei ist Alkohol ein gefährliches Suchtmittel und der Auslöser vieler Krankheiten. Aber die Anliegen der Sportvereine müssen gehört werden. Ein generelles Werbeverbot für Alkohol, das von der Berichterstatterin im Europäischen Parlament angestrebt wird, hätte auch für den Sport weitreichende Konsequenzen. Österreich ist da ein gutes Beispiel, denn im Fußball und Skisport spielt unsere traditionell verankerte Brauereikultur eine wichtige Rolle in der Jugendförderung und im Sponsoring kleiner, lokal verwurzelter Vereine.“
„Ein generelles Werbeverbot für alkoholische Getränke und Getränkemarken in Europa ist nicht der richtige Weg. Hier muss differenzierter vorgegangen werden. Die potentiell negativen Auswirkungen für kleine Sportvereine, Fankultur und Wirtschaft in den Regionen könnten gravierend sein. Die meisten Sponsoren sportlicher Veranstaltungen sind kleine und lokale Unternehmen. Durch ein solches Werbeverbot würden diese Unternehmen eine wichtige Einnahmequelle verlieren und die Sportvereine ihre Sponsoren“, so Heide. „Wir müssen die wichtige Initiative der Kommission unbedingt vorantreiben. Ein Werbeverbot für alkoholische Getränke bei Sportveranstaltungen, die vorwiegend von Minderjährigen besucht werden, ist ein gangbarer Weg, ein pauschales Werbeverbot sollte sich jedoch nicht im Text wiederfinden.“ (Schluss) bj
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