- 02.02.2022, 10:10:01
- /
- OTS0074
ÖGB-Reischl: „Corona-KurzarbeiterInnen darf das Urlaubsgeld nicht gekürzt werden!“
Regierung muss umgehend die Bestimmung im Einkommensteuergesetz für die Dauer der Corona-Pandemie verlängern
Mehr als 172.000 Menschen befinden sich nach wie vor in Kurzarbeit, weil der Arbeitsmarkt in bestimmten Branchen, etwa dem Tourismus, der Nachtgastronomie oder der Kulturbranche, durch die Corona-Maßnahmen weiterhin stark betroffen ist. „Die ArbeitnehmerInnen verlieren dank der Gewerkschaften durch die Kurzarbeit nicht ihre Jobs, müssen aber trotzdem mit bis zu 20 Prozent weniger als zuvor auskommen – wenn das Trinkgeld auch noch wegfällt, mit noch weniger“, sagt Ingrid Reischl, Leitende ÖGB-Sekretärin. „In Zeiten von steigenden Energiepreisen und einer generellen Teuerungswelle würde eine Kürzung beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld die Betroffenen doppelt treffen“, betont die Gewerkschafterin.
Für die Jahre 2020 und 2021 wurde im Einkommensteuergesetz (§ 124b) geregelt, dass die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld um 15 Prozent erhöht wird, damit es eben zu keinen Kürzungen bei diesen sogenannten Sonderzahlungen kommt. „Dass diese Bestimmung auch 2022 gilt, hat man leider bisher vergessen umzusetzen“, so Reischl: „Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Bestimmung im Einkommensteuergesetz umgehend für die gesamte Dauer der Corona-Pandemie zu verlängern.“
Rückfragen & Kontakt
ÖGB Kommunikation
Mag.a Barbara Kasper
0664 6145221
barbara.kasper@oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB