• 25.01.2022, 16:59:39
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  • OTS0146

Land NÖ strebt nach mehr Flexibilität bei bedarfsgerechter Mobilität

LR Schleritzko: „In Zusammenarbeit von Bund und Ländern werden wir die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für flexible und bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote schaffen

Utl.: LR Schleritzko: „In Zusammenarbeit von Bund und Ländern werden
wir die bundesgesetzlichen Voraussetzungen für flexible und
bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote schaffen =

St.Pölten (OTS) - Flexible, bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote
eröffnen neue Angebote für Mobilität, speziell im ländlichen Raum.
Die Verknüpfung von Angeboten auf der Schiene, im Regionalbusverkehr
und On-Demand Taxiverkehren (Anrufsammeltaxi) sorgt dabei für eine
Gesamtmobilitätslösung mittels Einsatz eines digitalen Buchungs- und
Dispositionssystems. Gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Ostregion
(VOR) arbeitet das Land Niederösterreich intensiv an der Umsetzung
eines solchen integrierten Mobilitätsangebots.

Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko betont: „Flexible und
bedarfsgerechte Angebote sind speziell für den ländlichen Raum
essenziell, weil wir in einem Flächenbundesland wie Niederösterreich
große Bereiche abdecken müssen. Unser integriertes Mobilitätsangebot
schafft dabei neue Möglichkeiten, die wir zum Ausbau des öffentlichen
Verkehrsangebots nutzen wollen. Wichtig ist, dass die entsprechenden
bundesgesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Hier befinden
wir uns aber bereits auf einem guten Weg.“

Kostentreiber für Systeme dieser Art sind in der Regel Fahrzeuge und
Lenkpersonal, der intensive Einsatz sorgt aber gleichzeitig für ein
attraktives System. Ein kombinierter Einsatz von Omnibussen und PKWs
stellt dabei im Kraftfahrlinienverkehr als auch in Bezug auf
Anrufsammeltaxisysteme die effizienteste Möglichkeit dar. Aufgrund
der derzeitigen Gesetzeslage ist es nicht möglich Midibusse (die eine
Kapazität von bis zu 20 Sitzplätzen aufweisen können) einzusetzen,
Anrufsammeltaxis sind per Definition PKWs mit geringerer
Sitzkapazität. Gemeinsam mit dem Bund wird nun an einer endgültigen
Lösung für diese Beschränkung im Kraftfahrlinien- und
Gelegenheitsverkehrsgesetz gearbeitet.

Weitere Informationen: Büro LR Schleritzko, Jan Teubl, BSc., Telefon
02742/9005-12345, E-Mail [email protected]

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