• 21.01.2022, 10:02:54
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  • OTS0044

Gründerland NÖ: Zuschuss für Jungunternehmer verbessert

LR Danninger: „Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erhalten bis zu 2.000 Euro Zuschuss“

Utl.: LR Danninger: „Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
erhalten bis zu 2.000 Euro Zuschuss“ =

St.Pölten (OTS) - „Neugründerinnen und Neugründer zu unterstützen ist
uns in Niederösterreich ein wichtiges Anliegen, denn gerade zu Beginn
des eigenen Unternehmens braucht es gezielte Beratung und für
Erstinvestitionen geeignete Fördermittel. Fast zwei Millionen Euro
haben wir seit 2016 dafür schon zur Verfügung gestellt. Mit Jänner
2022 wird diese Gründungsförderung nun noch deutlich verbessert und
die Förderquoten für Gründer deutlich erhöht. Jungunternehmerinnen
und Jungunternehmer erhalten statt bisher maximal 1.200 Euro nunmehr
bis zu 2.000 Euro an Zuschuss.“, informiert Wirtschaftslandesrat
Jochen Danninger über das wichtige Förderinstrument.

Wolfgang Ecker, der Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich,
erläutert: „Statt acht Prozent sind künftig zehn Prozent Förderung
möglich. Zusätzlich zu den Investitionen können ab sofort auch
Werbeaufwendungen gefördert werden. Darüber hinaus werden auch GmbH´s
unterstützt. Die Antragstellung der Gründungsförderung kann ab
Jahresbeginn zudem einfach und unkompliziert über eine eigene
Online-Plattform erfolgen. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir das
Gründerland Niederösterreich noch weiter stärken.“

Der NÖ Gründungszuschuss wird vom Land Niederösterreich zu zwei
Drittel und seitens der Wirtschaftskammer Niederösterreich zu einem
Drittel finanziert. Er richtet sich an Jungunternehmerinnen und
Jungunternehmer der gewerblichen Wirtschaft sowie der Tourismus- und
Freizeitwirtschaft. Ziel ist die Unterstützung von Unternehmerinnen
und Unternehmer, welche zukünftig ihre selbstständige Tätigkeit in
vollem Ausmaß ausüben.

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von maximal 10%
der förderbaren Kosten, die förderbare maximale Investitionssumme
beträgt 20.000 Euro.
Antragsberechtigt sind Jungunternehmer, die ein Unternehmen gründen
oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil
leiten, während der letzten fünf Jahre vor der Neugründung oder
Übernahme nicht wirtschaftlich selbstständig gewesen sind und eine
etwaige bisherige unselbstständige Tätigkeit aufgeben. Spätestens zum
Abrechnungszeitpunkt muss eine aufrechte Vollversicherung in der SVS
vorliegen.

Die Beraterinnen und Berater von riz up, Niederösterreichs
Gründeragentur, und der Wirtschaftskammer NÖ in den Bezirks- und
Außenstellen unterstützen gezielt bei den Antragsunterlagen sowie bei
der Förderberatung.

Weitere Informationen: Büro LR Jochen Danninger, Mag. Andreas Csar,
Telefon 02742/9005-12253, E-Mail andreas.csar@noel.gv.at

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