Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen, Senkung des fiktiven Ausgedinges und Kompensation der CO2-Bepreisung für die Bäuerinnen und Bauern
Mit der Ökosozialen Steuerreform, die heute im Nationalrat beschlossen wurde, werden auch unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern deutlich entlastet. „Unsere Bauernfamilien kämpfen aktuell mit explodierenden Kosten für Betriebsmittel. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für die österreichische Landwirtschaft weiter zu verbessern, um die Wettbewerbsfähigkeit am europäischen Binnenmarkt zu stärken. Darüber hinaus setzen wir mit dem umfangreichen Maßnahmenpaket auch ein klares Statement für mehr Klimaschutz.“, betont der ÖVP-Landwirtschaftssprecher und Bauernbund-Präsident Abg. DI Georg Strasser.
Gutschrift von Krankenversicherungsbeiträgen und Absenkung des fiktiven Ausgedinges um 2,5 Prozent
Eine Gutschrift bei den Krankenversicherungsbeiträgen kommt allen Bäuerinnen und Bauern zugute, deren sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlage maximal bei 2.900 Euro liegt. Diese Beträge werden jährlich im Zuge der Beitragsvorschreibung im laufenden Kalenderjahr gutgeschrieben. Insgesamt wird für sie eine Entlastung von 15,5 Millionen Euro auf den Tisch gelegt. Zur Verbesserung der Lebensbedingungen für unsere bäuerlichen Pensionisten und Pensionistinnen mit niedrigen Pensionen konnte eine weitere Absenkung des fiktiven Ausgedinges von zehn auf 7,5 Prozent durchgesetzt werden. „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass unsere Bäuerinnen und Bauern, die ein Leben lang fleißig gearbeitet haben, in der Pension ein Leben in Würde verbringen können. Der heutige Nationalratsbeschluss bringt eine Verbesserung für die kleinsten bäuerlichen Pensionen von acht Millionen Euro“, unterstreicht Strasser. Beide Maßnahmen treten rückwirkend mit 1. Jänner 2022 in Kraft.
CO2-Bepreisung wird den Bäuerinnen und Bauern kompensiert
Die Ökologisierung des Steuersystems bringt eine CO2-Bepreisung, beginnend mit 30 Euro pro Tonne ab 2022, mit sich. „Der vollständige Ausstieg aus fossilen Energieträgern bei landwirtschaftlichen Maschinen wie Traktoren ist derzeit mangels Alternativen noch nicht möglich. Mit der Einführung einer Kompensation werden land- und forstwirtschaftlichen Betrieben die Kosten, die durch die Einführung der CO2-Bepreisung entstehen, pauschal pro Hektar abgegolten. Zusätzlich zu dieser Kompensation wird der regionale Klimabonus eine wesentliche Entlastung für die Bevölkerung im ländlichen Raum sicherstellen. Das vierstufige Modell sieht je nach Region einen Bonus bis zu 200 Euro jährlich pro Person vor“, sagt Strasser.
Sonder-Investitionsprogramm „Energieautarke Bauernhöfe“
„Bis 2030 soll die Anzahl der Bauernhöfe, die zu 100 Prozent Strom für den Eigenbedarf aus gebäude- und betriebsintegrierten Photovoltaik-Anlagen samt Speicheranlagen produzieren, deutlich erhöht werden. Darüber hinaus schaffen wir mit Förderaktionen, wie der Offensive ‚Sauber-Heizen‘ und der Befreiung der Eigenstromsteuer für erneuerbare Energie wirtschaftlich attraktive Anreize für einen Umstieg auf nachhaltigere Systeme. Die Steuerreform bringt auch eine Entlastung für die Familien durch eine Erhöhung des Familienbonus und des Kindermehrbetrags, von der auch Bauernfamilien profitieren werden“, so Strasser abschließend.
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