Kritik zum „Tag der Wehrpflicht“: Die Zeiten des Grundwehrdienstes müssen für die spätere Pension als Versicherungszeiten anerkannt werden, so Tirols AK Präsident.
„Es ist zwar begrüßenswert, dass die Politik den heutigen „Tag der Wehrpflicht“ zum Anlass nimmt, auf die Bedeutung des Grundwehrdienstes hinzuweisen“, sagt AK Präsident Erwin Zangerl. „Umso unverständlicher ist es, dass der Grundwehrdienst nicht als Beitragszeit der Erwerbstätigkeit gilt.“
Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich, wie wichtig die Leistungen der Grundwehrdiener:innen – nicht zuletzt auch für die Gesellschaft – sind. Darauf wird auch am heutigen „Tag der Wehrpflicht“ von den zuständigen Politikern hingewiesen. Umso bitterer ist da die Tatsache, dass die Zeiten von Grundwehr- und Zivildienst nicht als Beitragszeiten einer Erwerbstätigkeit anerkannt werden – und damit bei der sogenannten Abschlagsfreiheit im Hinblick auf den späteren Pensionsantritt nicht zum Tragen kommen.
Zangerl: „Die AK hat bereits auf diese Diskrepanz hingewiesen und Klagen dazu eingebracht!“ Schließlich müssen junge Menschen verpflichtend – aufgrund verfassungsrechtlicher Bestimmungen – Präsenz- oder Zivildienst leisten. Auch eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof wurde erhoben – leider wurde dieser der Erfolg versagt und zwar mit der wenig zufriedenstellenden Begründung, dass „es dem rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers obliegt, Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes in dem Fall der Abschlagsfreiheit zu berücksichtigen oder nicht“.
Das bedeutet, dass der Staat zwar Wehrpflicht anordnen kann, für die die jungen Menschen ja auch ihre Ausbildung bzw. ihre Arbeit unterbrechen müssen. Auf die Pension angerechnet wird diese Zeit, mit einigen Ausnahmen, jedoch nicht. „Das gehört abgestellt und die gesetzliche Lücke gehört geschlossen“, so Zangerl.
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