• 18.01.2022, 14:22:49
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  • OTS0120

Finanzminister Brunner: „Elfenbein-Handelsverbot in der EU weiterer wichtiger Schritt im Artenschutz“

Neue Maßnahmen gegen illegalen Elfenbeinhandel ab 19. Jänner; Zoll kontrolliert Umsetzung und Einhaltung von Artenschutzbestimmungen

Utl.: Neue Maßnahmen gegen illegalen Elfenbeinhandel ab 19. Jänner;
Zoll kontrolliert Umsetzung und Einhaltung von
Artenschutzbestimmungen =

Wien (OTS) - „Für Elefanten stellt die Wildtierkriminalität, in
erster Linie Wilderei für den illegalen Elfenbeinhandel, eine der
größten Bedrohungen durch den Menschen dar“, so Finanzminister Magnus
Brunner. „Dabei wird international der kommerzielle Handel mit
Elfenbein bereits seit 1989 über das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen Cites kontrolliert. Die weitere
Einschränkung von Import, Export und innergemeinschaftlichem Handel
mit Elfenbein gibt dem Artenschutz wichtigen Rückhalt im Kampf um den
Artenerhalt und gegen Wilderei“, begrüßt Brunner die neuen Maßnahmen
gegen den illegalen Elfenbeinhandel, die am 19. Jänner 2022 in Kraft
treten.

Die neue EU-Verordnung schafft eine allgemeine Ausnahme ab, die den
Handel mit „Antiquitäten“, die Elefanten-Elfenbein enthalten, bislang
ohne Bescheinigung für verarbeitete Exemplare erlaubt hat. Das
betrifft beispielsweise Schnitzereien, Statuetten oder Schmuckstücke.
Ab dem 19. Jänner 2022 sind somit Kauf, Verkaufsangebote sowie der
Erwerb von Produkten aus Elefanten-Elfenbein ausnahmslos
genehmigungspflichtig. Die zur Zurschaustellung und Verwendung zu
kommerziellen Zwecken sowie der Verkauf (einschließlich Vermieten,
Tauschen oder Austauschen), das vorrätig halten, Anbieten oder
Befördern zu Verkaufszwecken bedürfen einer
Vermarktungsbescheinigung. Alle Vermarktungsbescheinigungen, die
Exemplare von Elefanten-Elfenbein betreffen und die vor dem 19.
Jänner 2022 ausgestellt wurden, verlieren am 19. Jänner 2023 ihre
Gültigkeit.

In Österreich ist der Zoll im Artenschutzbereich nicht nur für die
Kontrolle der Einfuhr und der Ausfuhr, sondern auch für die Kontrolle
jener Regelungen, die den Handel in der EU regeln, zuständig.
Österreichische Zöllnerinnen und Zöllner haben in den vergangenen 25
Jahren 173 Stück rohes Elfenbein mit einem Gesamtgewicht von rund 610
Kilogramm sowie 91 Stück bearbeitetes Elfenbein mit einem
Gesamtgewicht von rund 74 Kilogramm aufgegriffen und beschlagnahmt.
Darunter konnte die Zollfahndung Wien Anfang November 2016 den bisher
größten Elfenbeinaufgriff Österreichs verzeichnen.

„90 Stoßzähne von Elefanten mit einem Gesamtgewicht von 564 Kilogramm
wurden dabei sichergestellt. Der Aufgriff gilt auch als einer der
größten bisherigen Aufgriffe von Elfenbein in der EU und zeigt
eindrucksvoll, wie wichtig die Aufdeckung solcher
Artenschutzübertretungen zum Schutz der gefährdeten Fauna sind“,
berichtet Heike Fetka-Blüthner, Vorständin des Zollamts Österreich,
von diesem spektakulärem Aufgriff.

Ein Hinweisgeber informierte damals die Zollfahndung Wien über die
Übergabe dreier Elefantenstoßzähne und Bargeld auf offener Straße in
Wien. Durch die detaillierte Zeugenaussage konnten sowohl Käufer als
auch Verkäufer ermittelt werden. Bei der vom Zollamt Wien als
Finanzstrafbehörde angeregten und von der Staatsanwaltschaft Wien
angeordneten Durchsuchung der beiden Wiener Wohnungen des Käufers,
ein bereits amtsbekannter österreichischer Staatsbürger, wurden die
besagten 90 Stück Elefantenstoßzähne mit einer Länge von 37 cm bis
213 cm und einem Gesamtgewicht von rund 564 Kilogramm sichergestellt.
Nach weiteren umfangreichen Ermittlungen durch die Zollfahndung wurde
der Käufer schließlich wegen des illegalen Elfenbeinhandels bei
Gericht angezeigt. Die Stoßzähne befinden sich bis zum endgültigen
Abschluss des Gerichtsverfahrens in Verwahrung des Zollamts.

Insiderangaben zufolge werden etwa Elefantenstoßzähne auf dem
Schwarzmarkt mit 1.000 Euro pro Kilogramm gehandelt. „Der Elefant
erhielt – im Übrigen auch auf österreichischen Antrag hin – im Jahr
1990 den Schutzstatus im Rahmen des Artenschutzübereinkommens. Leider
halten sich Wilderer und illegaler Handel angesichts bestehender
Abnehmer und der zu erzielenden Erträge nicht an
Artenschutzübereinkommen“, befürwortet daher auch Gerhard Marosi,
Artenschutzexperte im Bundesministerium für Finanzen, die
innergemeinschaftlichen Neuerungen im Handel mit Produkten
artengeschützter Tiere.

Finanzminister Brunner: „Mit dem neuen erweiterten
Elfenbeinhandelsverbot der EU werden bislang bestehende Schlupflöcher
geschlossen und damit jenen, die oftmals leider bewusst das Gesetz zu
beugen versuchen, ein Riegel vor Ihre Vorhaben geschoben. Der Zoll
wird jedenfalls weiterhin die Umsetzung und Einhaltung dieser
Vorgaben entsprechend kontrollieren und Vergehen strikt ahnden!“
Entsprechende Schwerpunktaktionen sind in Planung.

Fotos finden Sie unter https://bit.ly/34P8K79

Weitere Informationen finden Sie unter https://bit.ly/33I7lyL

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