• 17.01.2022, 09:19:59
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  • OTS0027

AK Erfolg: Vergleichslösung für 380 Alpine AnlegerInnen erreicht

Wien (OTS) - Die AK hat nach intensiven Verhandlungen mit der BAWAG
nach rund sechsjähriger Prozessdauer eine Entschädigung für Alpine
AnlegerInnen erreicht. Für 380 KundInnen der BAWAG, die beim Kauf der
Anleihen von der BAWAG beraten wurden, gibt es nun eine
Vergleichslösung – abzüglich aller Kosten fließen rund 2,4 Millionen
Euro an die KundInnen.

Viele Banken haben in den Jahren 2010 bis 2012 Anleihen des
Bauunternehmens Alpine verkauft. Dabei wurden AnlegerInnen oft nicht
ausreichend über das mit den Anleihen verbundene hohe Risiko
aufgeklärt. Aufgrund der Insolvenz der Alpine im Jahr 2013 waren die
Anleihen von einem Tag auf den anderen nichts mehr wert. Die AK
brachte im Jahr 2015 mit dem Prozessfinanzierer Omni Bridgeway
Sammelklagen für rund 1.500 AnlegerInnen gegen mehrere Großbanken
Österreichs ein. Nach sechs Jahren konnte nun ein Teil der
Sammelklagen nach konstruktiven Vergleichsgesprächen mit der BAWAG
mittels Vergleich beendet werden.

Vom Vergleich profitieren 380 AnlegerInnen, die Alpine Anleihen
von der BAWAG gekauft haben. In Summe fließt nach Abzug der
Prozesskosten sowie der Quote für den Prozessfinanzierer ein Betrag
von rund 2,4 Millionen Euro an die AnlegerInnen. Die
Vergleichsbeträge sind nach Anleihetranche und Investitionshöhe
gestaffelt; AnlegerInnen erhalten bis zu 50 Prozent ihres Verlustes
ersetzt.

„Der Alpine Massenschaden beschäftigt uns seit acht Jahren. Wir
freuen uns, dass die Arbeiterkammer und die BAWAG nach langen
Verhandlungen gemeinsam eine Lösung für viele Anlegerinnen und
Anleger finden konnten“, sagt Gabriele Zgubic, Leiterin des AK
KonsumentInnenschutzes.

Seit dem Alpine Konkurs im Jahr 2013 hat die AK nunmehr insgesamt
Entschädigungen in Höhe von rund 4,33 Millionen Euro für Alpine
AnlegerInnen vor Gericht erstritten und durch außergerichtliche
Verhandlungen mit verschiedenen Banken erreicht. Von ursprünglich 19
Sammelklagen sind noch sechs Klagen gegen mehrere Großbanken
gerichtsanhängig, ein Ende der laufenden Prozesse ist nicht in Sicht.
„In diesen Verfahren haben wir über fünf Jahre auf die Fertigstellung
beziehungsweise Ergänzung eines Sachverständigengutachtens gewartet“,
berichtet AK Jurist Martin Goger.

„Die lange Prozessdauer und die sehr hohen Prozesskosten zeigen
deutlich, dass Konsumentinnen und Konsumenten ihre Rechte kaum selbst
vor Gericht durchsetzen können und auch die derzeitigen Regelungen
zur Bewältigung von Massenschäden unzureichend sind“, so der Experte.
Daher begrüßt die AK die neue Verbandsklagenrichtlinie, die bis
Anfang 2023 in österreichisches Recht umzusetzen ist. „Der Fokus bei
der Umsetzung muss auf schlanke und schnellere
Verfahrensabwicklungen, aber auch auf geringeren Kosten liegen. So
hätte man mit einem Musterprozess, der die Verjährung für alle
anderen betroffenen AnlegerInnen gehemmt hätte, das Verfahren
schlanker und kostengünstiger führen können“, meint Zgubic.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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