Wien (OTS) - Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung
überführte einen Kärntner Unternehmer, der in seinem – eigentlich für
Estrichverlegungen zugelassenen – Betrieb im großen Stil und vor
allem illegal finanziert einen Oldtimer-Handel aufzog. Unterstützt
wurde er dabei von seiner Sekretärin. Neben hohen
Abgabennachforderungen kommt auf beide nun ein Gerichtsverfahren zu,
bei dem bis zu 5 Mio. Euro an Geldstrafen bzw. eine Haftstrafe von
bis zu vier Jahren möglich sind.
Finanzminister Magnus Brunner: „Steuerhinterziehung ist Betrug an
unserer Gesellschaft und wird daher streng geahndet und bestraft.
Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben erfolgreich ein
schwarzes Schaf aus dem Verkehr gezogen und sorgen so für die
Einhaltung der Regeln und für faire Wettbewerbsverhältnisse. Von der
Arbeit der Steuerfahndung profitiert somit die überwiegende Mehrheit
der Steuerzahler, die sich korrekt verhält.“
Ins Rollen gebracht hat den Fall ausgerechnet ein ehemaliger
Mitarbeiter, mit dem der Kärntner Unternehmer im Streit
auseinandergegangen war. Dieser wandte sich an die Steuerfahndung, wo
er neben seiner Aussage auch zahlreiche Unterlagen vorlegen konnte,
die seine Angaben untermauerten. So soll der Unternehmer Teile des
Betriebsgeländes verwendet haben, um eine Oldtimer-Sammlung
anzulegen, mit der er lukrativen Handel betrieb und zudem auch noch
Restaurierungsarbeiten durchführen ließ. Die aus diesen Tätigkeiten
resultierenden Einnahmen und Gewinne sollen dem Finanzamt gegenüber
nicht offengelegt worden sein. Aufgrund der Größe der Sammlung wurden
auch weitere Lagerräume angemietet, um die Fahrzeuge unterzubringen.
Eine Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich
im Eigentum des Unternehmers, dabei handelte es sich zum Großteil um
Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr
vermögend, vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute zählten
dazu. Aufgrund dieser Informationen führte die Steuerfahndung im
vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Wohnsitz des
Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise zu sichern.
Die Sekretärin bestritt zu Beginn der Durchsuchung sämtliche Vorwürfe
und gab an, davon nichts zu wissen. Doch bei ihr fanden die
Kontrollorgane das entscheidende Beweismittel: ein unscheinbares
kariertes A4-Heft. Darin wurden im Zeitraum von 2011 bis 2020
sämtliche schwarz kassierten Einnahmen äußerst penibel aufgezeichnet.
Auch eine Geldkassette mit Bargeld sowie mehrere Sparbücher des
Beschuldigten wurden entdeckt. Der Unternehmer, bei dem zeitgleich
die Hausdurchsuchung stattfand, war gleich von Beginn weg kooperativ
und geständig. In seinem Betrieb wurden Unterlagen gefunden aus denen
hervorgeht, dass nicht alle Löhne an die Mitarbeiter korrekt in der
betrieblichen Lohnverrechnung erfasst wurden, sprich: schwarz
ausgezahlt wurden.
Nach Auswertung aller Unterlagen im vergangenen November zeigten sich
der beschuldigte Unternehmer und seine als Beitragstäterin
beschuldigte Buchhalterin in Bezug auf ihre finanzstrafrechtliche
Verantwortung umfänglich geständig. Zwischen 2011 und 2020 hinterzog
der Unternehmer Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in einer Gesamthöhe von rund 2,5
Mio. Euro.
Der Beschuldigte versprach (teilweise) Schadenswiedergutmachung,
indem er für seine Oldtimer-Sammlung bereits einen Käufer gefunden
hat, der bereit sei sie um 800.000 Euro zu übernehmen. Weiters wolle
er einige in seinem Eigentum befindliche nicht betriebsnotwendige
Liegenschaften im Wert von rund 700.000 Euro verkaufen. Sowohl der
Mann als auch seine Sekretärin müssen sich demnächst vor Gericht
verantworten.
Fotos finden Sie unter https://bit.ly/3K6A4OD
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