- 12.01.2022, 11:51:22
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- OTS0093
Steuerfahndung überführt Unternehmer: 2,5 Mio. Euro hinterzogen, um Oldtimer-Sammlung zu finanzieren
Wien (OTS) - Die Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung
 überführte einen Kärntner Unternehmer, der in seinem – eigentlich für
 Estrichverlegungen zugelassenen – Betrieb im großen Stil und vor
 allem illegal finanziert einen Oldtimer-Handel aufzog. Unterstützt
 wurde er dabei von seiner Sekretärin. Neben hohen
 Abgabennachforderungen kommt auf beide nun ein Gerichtsverfahren zu,
 bei dem bis zu 5 Mio. Euro an Geldstrafen bzw. eine Haftstrafe von
 bis zu vier Jahren möglich sind.
Finanzminister Magnus Brunner: „Steuerhinterziehung ist Betrug an
 unserer Gesellschaft und wird daher streng geahndet und bestraft.
 Unsere Steuerfahnderinnen und Steuerfahnder haben erfolgreich ein
 schwarzes Schaf aus dem Verkehr gezogen und sorgen so für die
 Einhaltung der Regeln und für faire Wettbewerbsverhältnisse. Von der
 Arbeit der Steuerfahndung profitiert somit die überwiegende Mehrheit
 der Steuerzahler, die sich korrekt verhält.“
Ins Rollen gebracht hat den Fall ausgerechnet ein ehemaliger
 Mitarbeiter, mit dem der Kärntner Unternehmer im Streit
 auseinandergegangen war. Dieser wandte sich an die Steuerfahndung, wo
 er neben seiner Aussage auch zahlreiche Unterlagen vorlegen konnte,
 die seine Angaben untermauerten. So soll der Unternehmer Teile des
 Betriebsgeländes verwendet haben, um eine Oldtimer-Sammlung
 anzulegen, mit der er lukrativen Handel betrieb und zudem auch noch
 Restaurierungsarbeiten durchführen ließ. Die aus diesen Tätigkeiten
 resultierenden Einnahmen und Gewinne sollen dem Finanzamt gegenüber
 nicht offengelegt worden sein. Aufgrund der Größe der Sammlung wurden
 auch weitere Lagerräume angemietet, um die Fahrzeuge unterzubringen.
Eine Vielzahl der 75 Stück umfassenden Oldtimer-Sammlung befand sich
 im Eigentum des Unternehmers, dabei handelte es sich zum Großteil um
 Autos der Marke Jaguar. Die Kunden des Mannes waren allesamt sehr
 vermögend, vorwiegend Ärzte, Rechtsanwälte und Geschäftsleute zählten
 dazu. Aufgrund dieser Informationen führte die Steuerfahndung im
 vergangenen Juni Hausdurchsuchungen im Betrieb, am Wohnsitz des
 Unternehmers sowie seiner Sekretärin durch, um Beweise zu sichern.
Die Sekretärin bestritt zu Beginn der Durchsuchung sämtliche Vorwürfe
 und gab an, davon nichts zu wissen. Doch bei ihr fanden die
 Kontrollorgane das entscheidende Beweismittel: ein unscheinbares
 kariertes A4-Heft. Darin wurden im Zeitraum von 2011 bis 2020
 sämtliche schwarz kassierten Einnahmen äußerst penibel aufgezeichnet.
 Auch eine Geldkassette mit Bargeld sowie mehrere Sparbücher des
 Beschuldigten wurden entdeckt. Der Unternehmer, bei dem zeitgleich
 die Hausdurchsuchung stattfand, war gleich von Beginn weg kooperativ
 und geständig. In seinem Betrieb wurden Unterlagen gefunden aus denen
 hervorgeht, dass nicht alle Löhne an die Mitarbeiter korrekt in der
 betrieblichen Lohnverrechnung erfasst wurden, sprich: schwarz
 ausgezahlt wurden.
Nach Auswertung aller Unterlagen im vergangenen November zeigten sich
 der beschuldigte Unternehmer und seine als Beitragstäterin
 beschuldigte Buchhalterin in Bezug auf ihre finanzstrafrechtliche
 Verantwortung umfänglich geständig. Zwischen 2011 und 2020 hinterzog
 der Unternehmer Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
 Kapitalertragsteuer und Lohnabgaben in einer Gesamthöhe von rund 2,5
 Mio. Euro.
Der Beschuldigte versprach (teilweise) Schadenswiedergutmachung,
 indem er für seine Oldtimer-Sammlung bereits einen Käufer gefunden
 hat, der bereit sei sie um 800.000 Euro zu übernehmen. Weiters wolle
 er einige in seinem Eigentum befindliche nicht betriebsnotwendige
 Liegenschaften im Wert von rund 700.000 Euro verkaufen. Sowohl der
 Mann als auch seine Sekretärin müssen sich demnächst vor Gericht
 verantworten.
Fotos finden Sie unter https://bit.ly/3K6A4OD
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