• 31.12.2021, 08:56:26
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  • OTS0006

Finanzminister Brunner: COFAG erhielt bisher über eine Million Anträge und zahlte knapp 9,8 Mrd. Euro aus

Wirtschaft und Arbeitsplätze weiterhin schützen; Transparente und effiziente Prüfung und Auszahlung der Hilfen; Verfassungskonformität vom VfGH bestätigt

Utl.: Wirtschaft und Arbeitsplätze weiterhin schützen; Transparente
und effiziente Prüfung und Auszahlung der Hilfen;
Verfassungskonformität vom VfGH bestätigt =

Wien (OTS) - Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH
(COFAG) wurde zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft
gegründet und stellt für heimische Unternehmen Garantien,
Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den
Lockdown-Umsatzersatz bereit. In Summe wurden bisher mehr als 1 Mio.
Anträge bearbeitet und rund 950.000 Anträge wurden ausbezahlt. Das
ausbezahlte Gesamtvolumen liegt bisher bei 9,8 Mrd. Euro, die
durchschnittliche Auszahlungssumme beträgt ca. 10.500 Euro. Bei den
meisten Produkten beträgt beim durchschnittlichen Antragsteller die
Bearbeitungszeit von Antragseinbringung bis zur Genehmigung weniger
als 10 Tage.

Finanzminister Magnus Brunner: „Die Bundesregierung hat beim Ausbruch
der Krise rasch reagiert und den Unternehmen überlebenswichtige
Liquidität zur Verfügung gestellt, um unsere Wirtschaft und
Arbeitsplätze zu schützen. Seither haben wir die verschiedenen
Hilfsinstrumente laufend an die Entwicklung der Pandemie und an die
Rückmeldungen der Unternehmen angepasst und sie so noch treffsicherer
gestaltet. Die COFAG hat sich bei der Abwicklung der Anträge als
effizienter und verlässlicher Partner der Unternehmen erwiesen und
hat für die schnellstmögliche Überprüfung und Auszahlung der Anträge
gesorgt. Dafür danke ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und
weiß, dass sich die heimische Wirtschaft, vom EPU über die KMU bis
zum Großunternehmen, auch in Zukunft auf die hohe Serviceorientierung
der COFAG verlassen kann.“

Die bisherigen Anträge und ausbezahlten Volumina setzen sich wie
folgt zusammen:

Ausfallsbonus

Beim Ausfallsbonus, der sich besonders an die heimischen KMU richtet,
liegt der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller bei
22.500 Euro und beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die
Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 7 Tage.
Insgesamt haben bisher knapp 160.000 Unternehmerinnen und Unternehmer
mehr als eine halbe Million Anträge (rund 560.000) gestellt. Das
insgesamt ausbezahlte Volumen österreichweit liegt bei 3,5 Mrd. Euro.

Verlustersatz

Der Verlustersatz ist ein Instrument für große Unternehmen, welche in
vielen Fällen Stundungen in Anspruch nehmen, um die Liquidität
kurzfristig im Unternehmen zu halten. Der durchschnittliche
Auszahlungsbetrag pro Antragsteller liegt bei rund 500.000 Euro.
Insgesamt haben knapp 2.500 Unternehmen knapp 3.000 Anträge gestellt.
In Summe wurden bisher knapp 650 Mio. Euro ausbezahlt. Beim
durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen
bis zur Genehmigung des Antrags aufgrund der komplexeren Prüfung der
hohen Volumina 77 Tage. Die komplexere Prüfung ergibt sich, weil u.a.
sämtliche Betriebserträge und Aufwendungen anzugeben sind und diese
auch geprüft werden. Zudem nehmen viele Großunternehmen neben dem
Verlustersatz auch Garantien bzw. Stundungen in Anspruch und zahlen
jene dann mit dem Verlustersatz zurück.

Fixkostenzuschuss I

Für Unternehmen, die aufgrund der Krise einen Umsatzeinbruch von
mindestens 40 Prozent zwischen Beginn der Krise und dem 15.09.2020
hatten, lag der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller
bei 10.000 Euro. Insgesamt haben knapp 130.000 Unternehmerinnen und
Unternehmer knapp 150.000 Anträge gestellt und in Summe knapp 1,3
Mrd. Euro erhalten. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die
Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 9 Tage.

Fixkostenzuschuss 800.000

Für Unternehmen, die aufgrund der Krise einen Umsatzeinbruch von
mindestens 30 Prozent zwischen 16.09.2020 und 30.06.2021 hatten lag
der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller bei 22.000
Euro. Insgesamt haben fast 67.000 Unternehmerinnen und Unternehmer
knapp 75.000 Anträge gestellt und in Summe etwas mehr als 1 Mrd. Euro
erhalten. Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die
Bearbeitung vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 10 Tage.
Die Antragsfrist läuft noch bis 31.03.2022.

Umsatzersatz November

Der Umsatzersatz für den November 2020 zielte auf während des
Lockdowns im November 2020 behördlich geschlossene Unternehmen ab,
bei denen es sich überwiegend um KMU handelte. Der durchschnittliche
Auszahlungsbetrag pro Antragsteller liegt bei 20.000 Euro. Insgesamt
haben etwas mehr als 110.000 Unternehmerinnen und Unternehmer einen
Antrag gestellt und auch ausbezahlt bekommen. Das insgesamt
ausbezahlte Volumen lag bei knapp 2,2 Mrd. Euro. Beim
durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom Einlangen
bis zur Genehmigung des Antrags 6 Tage.

Umsatzersatz Dezember

Der Umsatzersatz für den Dezember 2020 zielte auf während des
Lockdowns im Dezember 2020 behördlich geschlossene Unternehmen ab,
bei denen es sich ebenfalls überwiegend um KMU handelte. Der
durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro Antragsteller lag bei 10.000
Euro. Insgesamt haben etwas mehr als 105.000 Unternehmerinnen und
Unternehmer einen Antrag gestellt und auch ausbezahlt bekommen. Das
insgesamt ausbezahlte Volumen lag bei etwas mehr als 1 Mrd. Euro.
Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom
Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 14 Tage.

Indirekter Umsatzersatz

Der indirekte Umsatzersatz zielte auf während des Lockdowns im
November und Dezember 2020 indirekt von den Einschränkungen durch die
Covid-19 Notmaßnahmenverordnungen betroffenen Unternehmen ab. Die
Antragsteller – vor allem KMU – erhielten durchschnittlich einen
Auszahlungsbetrag von etwas mehr als 35.000 Euro. Insgesamt haben
mehr als 3.500 Unternehmerinnen und Unternehmer einen Antrag
gestellt. Das insgesamt ausbezahlte Volumen liegt bei 100 Mio. Euro.
Beim durchschnittlichen Antragsteller dauert die Bearbeitung vom
Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 29 Tage.

Garantien

Mit den Garantien wurde ein Hilfsinstrument zur Erhaltung der
Zahlungsfähigkeit von Unternehmen während der Coronakrise geschaffen.
Die durchschnittliche Garantiehöhe liegt bei über 180.000 Euro.
Insgesamt wurden bisher etwas mehr als 25.000 Anträge bislang
genehmigt, wobei die Bearbeitung beim durchschnittlichen
Antragsteller vom Einlangen bis zur Genehmigung des Antrags 2 Tage
dauert.

Brunner: „Wir werden den betroffenen Branchen auch weiterhin unter
die Arme greifen. Solange Hilfen notwendig sind, werden wir diese
auch zur Verfügung stellen. Gleichzeitig erwarten wir uns von den
Unternehmen auch, dass sie alle Regeln korrekt einhalten und damit
auch zur Bekämpfung der Pandemie beitragen.“

Unternehmen, die bei der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes
GmbH (COFAG) einen Zuschuss beantragt und erhalten haben, dieser
ihnen aufgrund der anzuwendenden Richtlinien jedoch nicht oder nicht
in voller erhaltener Höhe zusteht (z.B., weil sie nicht
antragsberechtigt sind oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des
erhaltenen Zuschusses notwendig ist), haben die Möglichkeit, den
Zuschuss gänzlich oder teilweise zurückzuzahlen und bei korrekten
Angaben hohe Strafen zu vermeiden.

Verfassungskonformität der COFAG vom VfGH bestätigt

Bei der Einrichtung der COFAG wurde auf volle Transparenz und
Nachvollziehbarkeit bei der Gewährung der Hilfen geachtet. So sieht
der Beirat der COFAG jeden Antrag und muss alle Zuschüsse über
800.000 Euro und Garantien in Höhe von mehr als 25 Mio. Euro
genehmigen. In dem Beirat sitzen Fachexpertinnen und Fachexperten
sowie Sozialpartner. Außerdem wurden die Oppositionsparteien
eingeladen, Vertreter aus dem Nationalrat in den Beirat zu entsenden,
haben aber von ihrem Nominierungsrecht bisher nicht Gebrauch gemacht.
Im Dezember 2021 hat der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die
COFAG verfassungskonform ist. Die Ansichten des Finanzministeriums
wurden vom VfGH in jeder Hinsicht bestätigt.

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