Auch ohne 2G-Nachweis muss Möglichkeit der Teilnahme oder Fristverlängerung bestehen
Utl.: Auch ohne 2G-Nachweis muss Möglichkeit der Teilnahme oder
Fristverlängerung bestehen =
Wien (OTS) - Rund um den Führerscheinerwerb fordern ÖAMTC, ARBÖ und
der Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer eine rasche
Neuregelung der derzeit geltenden Verordnung: Seit 12. Dezember 2021
sind Fahrausbildungen und gesetzlich vorgeschriebene
Fahrsicherheitstrainings wieder möglich, laut Verordnung allerdings
nur für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen. Sämtliche
Trainings und Fahrausbildungen wären aber unter Einhaltung
umfangreicher 3G-Sicherheitsmaßnahmen jederzeit möglich, zumal man
dabei überwiegend allein im eigenen Auto sitzt bzw. die Schulung im
Einzelsetting erfolgt. Im Jahr 2020 konnte auf Initiative des ÖAMTC
gemeinsam mit dem ARBÖ und dem Fachverband Fahrschulen zumindest ein
"Toleranzerlass" des zuständigen Bundesministeriums erreicht werden,
welcher festlegte, dass die damaligen Lockdowns zu keinen
Fristversäumnissen beim mehrphasigen Erwerb der Lenkerberechtigungen
führen. Diese Forderung wurde bereits Anfang Dezember neuerlich in
einem gemeinsamen Brief an das Bundesministerium für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dargelegt – ist bis heute
allerdings ohne Rückmeldung geblieben.
ÖAMTC-Direktor Oliver Schmerold: "Die aktuell geltende Regelung kann
zu Einschränkungen in der Mobilität für Führerscheinneulinge führen,
die keinen 2G-Nachweis erbringen können, aber einen Führerschein für
die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit benötigen. Bei
Fristversäumnis im Rahmen der Mehrphasenausbildung droht im
schlimmsten Fall sogar der Entzug der neu erworbenen
Lenkerberechtigung."
Günther Schweizer, Geschäftsführer der ARBÖ Fahrsicherheitszentren,
ergänzt: "Die Fahrtrainings und Mehrphasenausbildungen finden unter
höchsten Hygienestandards und Einhaltung aller Corona-Maßnahmen
statt. Dazu gehören natürlich auch die konsequente Überprüfung von
gültigen Impf- und Testzertifikaten. Dieses Vorgehen hat seit
Ausbruch der Pandemie sehr gut funktioniert, weshalb die Anwendung
der 3-G-Regelung im Rahmen der Ausbildungsfahrten sinnvoll wäre."
Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des
Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer: "In früheren
Covid-Verordnungen hat sich eine Sonderregelung für den
Führerscheinerwerb, wonach Fahraus- und Weiterbildungen sowie
Prüfungen gestattet sind, einwandfrei und ohne besondere Vorkommnisse
voll bewährt und sollte wieder angewendet werden. Damit wäre Klarheit
für alle Beteiligten gewährleistet und es würde helfen, einen
Rückstau bei Führerscheinschulungen zu vermeiden."
Alle drei fordern unisono: "Um diese Situation nachhaltig zu
entschärfen, ersuchen wir das zuständige Bundesministerium daher
dringend um die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes zur Vorbereitung
und Durchführung von Fahraus- und -weiterbildungen sowie
Fahrprüfungen für Menschen auch ohne 2G-Nachweis."
Um zukünftige Probleme zu vermeiden, setzen sich ÖAMTC, ARBÖ und WKÖ
Fahrschulverband zudem für eine Aufnahme der Ausnahmeregelung in das
in Begutachtung befindliche Covid-19-Impfpflichtgesetz ein.
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