• 29.12.2021, 15:05:55
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Nicht-Auszahlung der COVID Prämie an Bundesärzt*innen

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Betriebsrats der Medizinischen Universität

Graz (OTS) - 

Der österreichische Staat hat für das, in die Versorgung von COVID-19 Erkrankten eingebundene Personal (Gesundheits- und Krankenpflege sowie Ärzt*innen) eine COVID Prämie (500 €, befreit von Steuern und Abgaben) ausgelobt. Diese ist erfreulicherweise im Dezember 2021 bereits zur Auszahlung gelangt

Mit einer gewichtigen Ausnahme: Für beamtete ärztliche Mitarbeiter*innen der öffentlichen Medizinischen Universitäten hat es im Gegensatz zu den anderen Berufsgruppen keine Auszahlung gegeben. Dies trotz der Tatsache, dass die betroffenen Fachärztinnen und -ärzte eine langjährige Berufserfahrung vorweisen und durchwegs in Positionen mit hoher Verantwortung tätig sind. Begründet wird die Nicht-Auszahlung mit bürokratischen Hürden im Dienstrecht.

Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Graz ist der Ansicht, dass dieser Personengruppe im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes die Auszahlung dieser COVID Prämie zusteht. Die klinische Versorgung von COVID-19 Patient*innen in Notaufnahmen und auf den (Intensiv)Stationen wäre ohne die beamteten Ärzt*innen am LKH-Univ.Klinikum Graz nicht möglich.

Wir fordern das Bundesministerium für Finanzen, das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Auszahlung der COVID Prämie auch an diese Ärztinnen und Ärzte zu ermöglichen

Im Namen der betroffenen Fachärztinnen und Fachärzten  fordert der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal der Medizinischen Universität Graz die politisch Verantwortlichen auf, diese Ungleichbehandlung umgehend zu beheben.

Für den wissenschaftlichen Betriebsrat der Medizinischen Universität Graz

Dr. Michael Sacherer

Dr. Gerhard Wirnsberger

Dr. Robert Zweiker

Rückfragen & Kontakt

aoUniv.Prof.Dr.Gerhard Wirnsberger
1. Stellv. Vorsitzender
des Wissenschaftlichen Betriebsrats
der Medizinischen Universität Graz
Auenbruggerplatz 2/9/I, A-8036 Graz
E: gerhard.wirnsberger@medunigraz.at
T: (0316) 385-80282

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