Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarten, Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften
Utl.: Ermäßigte Streckenmaut-Jahreskarten, Befreiung von der
motorbezogenen Versicherungssteuer auch bei
Zulassungsbesitzgemeinschaften =
Wien (OTS) - Ab 1. Jänner 2022 wird der Erwerb einer ermäßigten
Streckenmaut-Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen einfacher
möglich: Die Jahreskarte ist um 7 Euro – damit sogar günstiger als
eine Einzelkarte für einen Streckenmautabschnitt – direkt bei
Durchfahrt einer Mautspur zu erwerben. "Menschen mit Behinderungen,
die Anspruch auf eine kostenlose digitale Autobahnvignette haben,
bekommen auch die Mautjahreskarte zum ermäßigten Preis", erläutert
Barbara Reiter, ÖAMTC-Beraterin für Menschen mit Behinderung. "Die
Abfrage, ob die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt
automatisiert im System der ASFINAG. Hierfür ist es also nicht
notwendig, Unterlagen vorzuzeigen."
Die angesprochenen Voraussetzungen erfüllen jene Menschen, die über
die Zusatzeintragung 'Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher
Verkehrsmittel' in ihrem Behindertenpass verfügen. Das Kraftfahrzeug,
für das die ermäßigte Mautjahreskarte Gültigkeit haben soll, muss
zudem auf die betreffende Person zugelassen sein. "Mit der
erweiterten und vereinfachten Ausgabe von Streckenmautjahreskarten
wird eine mehrfach vom ÖAMTC geforderte Gesetzesänderung zugunsten
von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun auch umgesetzt", freut
sich die Expertin des Mobilitätsclubs. Wichtig: Die ermäßigte
Mautjahreskarte gilt auf fast allen Streckenmautabschnitten der
ASFINAG – ausgenommen ist nur die A11 Karawanken Autobahn. Außerdem
kann exklusiv für die A13 Brenner Autobahn eine kostenlose
Mautjahreskarte erworben werden.
Motorbezogene Versicherungssteuer – Befreiung jetzt auch für
Zulassungsbesitzgemeinschaften möglich
In Hinblick auf die Befreiung von der motorbezogenen
Versicherungssteuer hat sich die Rechtslage unterdessen wieder ein
Stück weit verändert – zum Vorteil von Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen: "Entgegen der bisherigen Praxis ist seit
kurzem auch bei Zulassungsbesitzgemeinschaften von Personen mit und
ohne Behinderung eine Befreiung von dieser Steuer möglich.
Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer:innen denselben
Hauptwohnsitz haben", erklärt Barbara Reiter vom ÖAMTC.
Im Falle eines befristeten Behindertenpasses wird mit Ablauf der
Befristung nun automatisch ein neues Ansuchen auf Befreiung von der
motorbezogenen Versicherungssteuer eingebracht. Wenn die Verlängerung
des Passes – inklusive der Zusatzeintragung 'Unzumutbarkeit der
Benützung öffentlicher Verkehrsmittel' – innerhalb von zwei Jahren
nach Ablauf der Befristung erfolgt, wird die Steuerbefreiung
rückwirkend gültig. Auf diese Weise will man ungewollte Lücken in der
Steuerbefreiung von Menschen mit Behinderung vermeiden. Achtung: Die
digitale Autobahnvignette muss nach Ablauf eines befristeten
Behindertenpasses zunächst entgeltlich erworben werden – die
angefallenen Kosten können jedoch nach erfolgter Passverlängerung
(mit nötiger Zusatzeintragung) rückerstattet werden.
Weiterführende Informationen rund um das Thema Behinderung und
Mobilität findet man auch in der ÖAMTC-Broschüre "Wege zur
persönlichen Mobilität", die an vielen ÖAMTC Stützpunkten kostenlos
erhältlich ist.
Bei sämtlichen Fragen zum Thema steht die ÖAMTC-Beratung für
Mitglieder mit Behinderungen jederzeit per E-Mail an
behindertenberatung@oeamtc.at und persönlich am Telefon unter 01 711
99 212 83 zur Verfügung.
Infos und Kontakt: www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet
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