VIRUS zu Sima Klagsdrohung: Entschuldigung bei Minderjährigen kann nur erster Schritt sein
Rundumschlag per Anwaltsbrief war generell bedenklich
Wien (OTS) - Die Umweltorganisation VIRUS begrüßt grundsätzlich die Ankündigung einer Entschuldigung von Stadträtin Sima wegen der Klagdrohungen der Stadt Wien gegen Vertreterinnen der Klimabewegung, stellt aber fest, dass diese zu kurz greift. Sprecher Wolfgang Rehm: „Sich lediglich bei Minderjährigen zu entschuldigen weil gerade deren Bedrohung für das PR-Desaster der Stadt Wien hauptverantwortlich war, reicht nicht und kann allenfalls nur ein erster Schritt sein“.
Österreich verdanke dem persönlichen Einsatz von Umwelt- und KlimaaktivistInnen viel, das zeige exemplarisch gerade das aktuelle Hainburg-Gedenken und müsse der vielfach heilsamen Wirkung zivilgesellschaftlichen Engagements auch Rechnung getragen werden. „Hier stattdessen zusätzliche Drohkulissen mit Klagsdrohungen aufzubauen, war und ist angesichts der Herausforderungen unserer Zeit zutiefst verwerflich, “ so Rehm. Mit viel gutem Willen könne Simas Signal als ein erstes Zeichen der Umkehr gesehen werden, weitere Schritte müssten aber folgen, und brauche es letztendlich den Rückzieher bei allen die ein Anwaltsschreiben erhalten hätten. „Es geht jetzt ums Atmosphärische, eine rechtswirksame Zurückziehung kann ohnehin nicht erfolgen, schließlich wurden ja keine Klagen eingebracht, aber auch diese Ebene ist sehr wichtig“, so Rehm. Das Hantieren mit Klagsdrohungen hätte eine längere Geschichte. Ein Novum sei nun, dass mit einem Rundumschlag ein offenkundig schlecht recherchierter Adressensatz unter massiver Einbeziehung von Unbeteiligten bedient und hier gleich eine Vielzahl von KritikerInnen mit aufgenommen worden seien. „Hier wurde versucht, ohne jede Idee von irgendeiner Form von kausalem Zusammenhang mit irgendwelchen Bauarbeiten eine Ebene zu erschließen, wo offenbar schon eine kritische Gesinnung ausreicht, um ins Visier genommen zu werden“, kritisiert Rehm, ebenfalls Adressat eines der Briefe. Die tatsächliche Rechtsprechung gebe dies bei weitem nicht her und reiche es bei Weitem nicht aus, einen Schaden zu behaupten und dann abzukassieren, werde aber dennoch zu Einschüchterungszwecken versucht diesen Eindruck zu erwecken. „Tatsächlich ist nicht jede Klage erfolgversprechend, muss wenn überhaupt ein Schaden nachgewiesen und eine Reihe von weiteren Voraussetzungen gegeben sein, darunter ein kausaler Zusammenhang mit einem individuellen Wirken“, weiß Rehm. Selbstredend drohe bei einem Zivilverfahren entgegen mancher reißerischer Schlagzeilen auch keine Haft wie sie nur das Strafrecht und das Verwaltungsstrafrecht vorsieht. „Die im Schreiben genannten zwei höchstgerichtlichen Entscheidungen haben im Übrigen deutlich anderen Bedeutungsinhalt, als von der Anwaltskanzlei Jarolim unterstellt“, so Rehm, der Straßenprojekte im Nordosten Wiens seit Jahren auf der Ebene des Verwaltungsrechts bekämpft. Er erinnert daran, dass wegen verspäteter und nicht rechtskräftiger Erteilung der erforderlichen Änderungsbewilligungen und nicht erfolgter Vergabe von Auftragsarbeiten ohnehin nicht wie geplant gebaut werden könne. Die Ergebnisse der Evaluierung des Straßenbauprogramms durch das Klimaschutzministerium hätten geänderte Rahmenbedingungen geschaffen, die Anpassungen erforderlich machen würden. „Die Wiener Stadtregierung täte gut daran, die von ihr verursachte atmosphärische Störung vollständig zu beseitigen. Jetzt braucht es konstruktiven Dialog, so Rehm abschließend.“
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Wolfgang Rehm, 0699/12419913, virus.umweltbureau@wuk.at