Im GBR werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen erfasst. Wegen Corona wurde die Registrierungspflicht ausgesetzt. Ab 1. Jänner 2022 ist sie wieder in Kraft.
Utl.: Im GBR werden die Beschäftigten von zehn Gesundheitsberufen
erfasst. Wegen Corona wurde die Registrierungspflicht
ausgesetzt. Ab 1. Jänner 2022 ist sie wieder in Kraft. =
Wien (OTS) - Die Registrierung der Berufsangehörigen ist in
Österreich seit Juli 2018 Voraussetzung für die Ausübung des
jeweiligen Gesundheitsberufes (gemäß GuKG und MTD-G). Während der
Covid-19-Pandemie wurde die Registrierungspflicht kurzfristig
ausgesetzt, um den Berufseinstieg zu erleichtern. Nach aktueller
Gesetzeslage müssen ab 1. Jänner 2022 die betroffenen
Berufsangehörigen allerdings registriert sein. "Wir empfehlen allen
Berufsangehörigen die Formalitäten rechtzeitig zu erledigen. Wir als
Behörde sind bemüht, sie dabei bestmöglich zu unterstützen“, so
Manuela Blum, Leiterin der GBR-Behörde in der Arbeiterkammer (AK)
Wien. Denn ohne Registrierung besteht keine Berufsberechtigung. Bei
einem Verstoß drohen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie
Berufsangehörigen jeweils eine Verwaltungsstrafe.
Einzige Ausnahmeregelung
Nach Auskunft des zuständigen Ministeriums können
Pflegeassistent:innen, Pflegefachassistent:innen und DGKPs mit im
Ausland erworbenem Qualifikationsnachweis, weiterhin bis 30.6.2022
ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw aufnehmen. Unabhängig
davon, ob sie die Auflagen erfüllt haben oder nicht. Für die
anschließende Eintragung ins Register sind sowohl die erfüllten
Auflagen als auch ein Nachweis der ausreichenden Deutschkenntnisse
vorzulegen
Die Arbeiterkammer als Registrierungsbehörde
Die Arbeiterkammer bietet eine persönliche Registrierung sowie eine
Online-Registrierung (mittels Bürgerkarte oder Handysignatur) an. Die
AK ist die zuständige Behörde für alle angestellten Berufsangehörige
der zehn Gesundheitsberufe und für Absolventinnen und Absolventen der
GuK-Schulen, Pflegeassistentinnen und Pflegeassistenten, sowie
Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten mit einer
ausländischen Ausbildung. Nach abgeschlossener Registrierung erhält
man einen eigenen Berufsausweis.
Weitere Informationen zum Gesundheitsberuferegister finden sich auf
https://www.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/arbeitsmarkt/gesundheitsberufe/index.html
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