- 21.12.2021, 08:27:06
- /
- OTS0020
OECD-Bericht: ÖGB-Schumann fordert Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem 1. Geburtstag
OECD-Bericht bestätigt Notwendigkeit nach Ausbau der Kinderbetreuung
Die OECD bescheinigt Österreich Nachholbedarf in Sachen Frauenbeschäftigungsquote. „Die niedrige Frauenerwerbstätigkeit liegt nicht am fehlenden Willen, sondern am mangelnden Angebot an guten Kinderbetreuungsplätzen”, weiß ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin Korinna Schumann. Sie wiederholt anlässlich der OECD-Studie zum wirtschaftlichen Auskommen Österreichs die ÖGB-Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag. „Eine verstärkte Erwerbstätigkeit von Frauen stützt nicht nur die Wirtschaft, sondern macht Frauen finanziell unabhängig und schützt sie in weiterer Folge vor Altersarmut”, so Schumann.
„Der ÖGB fordert erneut eine Milliarde Euro mehr für Kinderbildung pro Jahr“, so Schumann. „Jeder Euro, der in die Bildung von Kindern investiert wird, fließt zurück ins System”, so Schumann. Im Vergleich zum EU-Schnitt wird Österreich auch um ein Drittel weniger in die Bildung der Kleinsten investiert. Mit einer Kindergarten-Milliarde könnten mehr Plätze geschaffen, die Arbeitsbedingungen der PädagogInnen verbessert und ein kostenloses zweite Kindergartenjahr für alle geschaffen werden. Zudem verdienten es sich Frauen, ohne Sorge und Zeitnot wieder in den Beruf einsteigen zu können. „Die Regierung muss hier dringend tätig werden und in die Zukunft investieren”, so Schumann.
Die OECD weist auf die Bedeutung der Kinderbetreuung vor allem im ländlichen Bereich hin. „Hier sehen wir noch immer zu wenig Plätze, zu kurze Öffnungszeiten und zu viele Schließtage”, kritisiert Schumann. Der ÖGB fordert deswegen auch eine Ausbildungsoffensive für ElementarpädadgogInnen.
Rückfragen & Kontakt
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Alina Bachmayr-Heyda
Tel.: +43664 2891576
E-Mail: alina.bachmayr-heyda@oegb.at
Web: www.oegb.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NGB