- 20.12.2021, 09:39:57
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- OTS0039
Land Niederösterreich unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit über 840.000 Euro Pendlerhilfe
LR Eichtinger: Bis Ende November 2021 bereits 2.000 Anträge bewilligt
Utl.: LR Eichtinger: Bis Ende November 2021 bereits 2.000 Anträge
bewilligt =
St. Pölten (OTS) - Viele erwerbstätige Menschen haben ihren
Arbeitsplatz außerhalb ihrer Heimatgemeinde und pendeln deshalb
(fast) täglich zwischen ihrem Wohnsitz und ihrer Arbeitsstätte hin
und retour. Dabei entstehen Kosten, egal ob mit öffentlichen
Verkehrsmitteln oder dem eigenem PKW gefahren wird. Zusätzlich zu
Pendlerpauschale und Pendlereuro, die für Erwerbstätige vom
Bundesministerium für Finanzen gewährt werden, unterstützt das Land
Niederösterreich einkommensabhängig Pendlerinnen und Pendler mit
Hauptwohnsitz in Niederösterreich bei diesen zusätzlichen
Aufwendungen. „Wir wissen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
für einen guten und sicheren Arbeitsplatz oft sehr lange Anfahrtswege
in Kauf nehmen. Um diese Ausgaben abzufedern und Nachteile aus der
Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort auszugleichen, unterstützt
das Land diese Menschen zusätzlich zum Bund mit einem Zuschuss in
Form der NÖ Pendlerhilfe“, informiert Arbeitsmarkt-Landesrat Martin
Eichtinger.
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste
Entfernung zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte. Die Mindeststrecke
muss 40 Kilometer betragen. Die Höhe der Pendlerhilfe beträgt im
Förderungszeitraum (rückwirkend für das Vorjahr) jeweils für Hin- und
Rückfahrt einmalig vier Euro pro Tageskilometer. Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer
Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben,
bekommen einen „ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 Prozent der berechneten
Höhe der NÖ Pendlerhilfe. Liegt die einfache Wegstrecke bei
mindestens 25 Kilometern und weniger als 40 Kilometern, kann einmalig
ein Ausgleichsbetrag in der Höhe von 160 Euro gewährt werden.
Die NÖ Pendlerhilfe stellt für einkommensschwache Haushalte eine
wichtige Maßnahme dar, um auch wohnortfern einer Beschäftigung
nachgehen zu können. „Im Jahr 2021 wurden bis Ende November rund
2.000 Anträge bewilligt. Wir sehen das Engagement von vielen
Menschen, die für ihren Job einen sehr weiten Anfahrtsweg in Kauf
nehmen und unterstützen sie bestmöglich,“ betont Eichtinger.
Zusätzlich zur regulären Pendlerhilfe wurde 282 Mal der ÖKO-Bonus für
das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln und 875 Mal der
einmalige Ausgleichsbetrag für kurze Wegstrecken bewilligt. Insgesamt
wurden im Rahmen der NÖ Pendlerhilfe zwischen Jänner bis November
2021 bereits rund 843.000 Euro Fördergelder ausbezahlt.
Die regionale Verteilung der bewilligten Anträge zeigt den
Schwerpunkt in der Süd-Ost-Region. An der Spitze der Genehmigungen
steht der Bezirk Gänserndorf mit 222 bewilligten Anträgen, gefolgt
vom Bezirk Mistelbach (146), Bezirk Wiener Neustadt-Land (144),
Bezirk Neunkirchen (139), Bezirk Hollabrunn (133), Bezirk Baden
(128), Bezirk Wiener Neustadt-Stadt (111), Bezirk St. Pölten-Land
(101) und Bezirk Tulln (100). Die Antragstellung für den
Förderzeitraum 2021 kann ab 01.01.2022 erfolgen und die Einreichfrist
endet mit 31.10.2022. Mehr Informationen zu Voraussetzungen und
Antragstellung zur NÖ Pendlerhilfe gibt es bei der
ArbeitnehmerInnen-Hotline unter 02742/9005-9555 (Montag bis
Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und an Freitagen von 8 bis 13 Uhr).
Weitere Informationen: Büro LR Eichtinger, Mag. Stefan Kaiser,
Telefon 02742/9005-13443, E-Mail [email protected],
www.noe.gv.at/noe/Arbeitsmarkt/Foerderung_NoePendlerhilfe.html
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