- 17.12.2021, 13:39:47
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- OTS0172
Versammlungen am 18.12.2021
Wien (OTS) - Für den kommenden Samstag wurden insgesamt 38
 Versammlungen angezeigt, neun davon mussten untersagt und eine
 Versammlung zurückgewiesen werden. 
 Die Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde muss jede
 Versammlungsanzeige sorgfältig prüfen und das Grundrecht auf
 Versammlungsfreiheit mit etwaigen anderen Grundrechten abwägen.
 Gerade am pandemiebedingten einzigen Einkaufswochenende im Advent ist
 den Interessen des Handels und der Bürgerinnen und Bürger auf das
 verfassungsmäßige Recht der Erwerbsfreiheit besondere Beachtung zu
 schenken. Es war daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Durchführung
 einer angezeigten Versammlung eine Störung des Rechts auf
 Erwerbsfreiheit der Wiener Wirtschaftsbetriebe sowie eine wesentliche
 Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
 Straßenverkehrs aufgrund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens
 an diesem Adventsamstag bewirkt. Die Abhaltung von mobilen
 Großkundgebung in und um die betroffenen Einkaufsstraßen würde diese
 wesentlichen Interessen beeinträchtigen. 
 Die Wiener Polizei hat in Gesprächen mit den Anzeigern der
 betreffenden Versammlungen mehrere Ersatzstandorte bzw. Routen für
 die Abhaltung der Kundgebung angeboten. Mit den meisten
 Versammlungsanzeigern konnte ein Einvernehmen hergestellt und die
 Abhaltung der Versammlungen ermöglicht werden. Es wird als Ergebnis
 dieser Verhandlungen mehrere Standkundgebungen im innerstädtischen
 Bereich geben. 
 Lediglich einzelne Verantwortliche zeigten sich uneinsichtig, in
 diesen Fällen musste die Wiener Polizei mit Untersagungen vorgehen. 
 Die Wiener Polizei bereitet sich auf den Großeinsatz mit einer
 ausreichend hohen Anzahl an uniformierten sowie zivilen
 Einsatzkräften vor, um einerseits den ordnungsgemäßen Ablauf der
 Versammlungen und andererseits den sicheren Ablauf des
 Einkaufssamstags zu gewährleisten. 
 „Die Wiener Polizei hat bei jeder Entscheidung die entgegengesetzten
 Interessen im Einzelfall zu prüfen. Einerseits die
 Versammlungsfreiheit und andererseits das öffentliche Interesse am
 Recht auf Erwerbsfreiheit“, so der Landespolizeipräsident in Wien,
 Dr. Gerhard Pürstl.
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