- 17.12.2021, 13:39:47
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- OTS0172
Versammlungen am 18.12.2021
Wien (OTS) - Für den kommenden Samstag wurden insgesamt 38
Versammlungen angezeigt, neun davon mussten untersagt und eine
Versammlung zurückgewiesen werden.
Die Landespolizeidirektion Wien als Versammlungsbehörde muss jede
Versammlungsanzeige sorgfältig prüfen und das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit mit etwaigen anderen Grundrechten abwägen.
Gerade am pandemiebedingten einzigen Einkaufswochenende im Advent ist
den Interessen des Handels und der Bürgerinnen und Bürger auf das
verfassungsmäßige Recht der Erwerbsfreiheit besondere Beachtung zu
schenken. Es war daher im Einzelfall zu prüfen, ob die Durchführung
einer angezeigten Versammlung eine Störung des Rechts auf
Erwerbsfreiheit der Wiener Wirtschaftsbetriebe sowie eine wesentliche
Beeinträchtigung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des
Straßenverkehrs aufgrund des zu erwartenden hohen Verkehrsaufkommens
an diesem Adventsamstag bewirkt. Die Abhaltung von mobilen
Großkundgebung in und um die betroffenen Einkaufsstraßen würde diese
wesentlichen Interessen beeinträchtigen.
Die Wiener Polizei hat in Gesprächen mit den Anzeigern der
betreffenden Versammlungen mehrere Ersatzstandorte bzw. Routen für
die Abhaltung der Kundgebung angeboten. Mit den meisten
Versammlungsanzeigern konnte ein Einvernehmen hergestellt und die
Abhaltung der Versammlungen ermöglicht werden. Es wird als Ergebnis
dieser Verhandlungen mehrere Standkundgebungen im innerstädtischen
Bereich geben.
Lediglich einzelne Verantwortliche zeigten sich uneinsichtig, in
diesen Fällen musste die Wiener Polizei mit Untersagungen vorgehen.
Die Wiener Polizei bereitet sich auf den Großeinsatz mit einer
ausreichend hohen Anzahl an uniformierten sowie zivilen
Einsatzkräften vor, um einerseits den ordnungsgemäßen Ablauf der
Versammlungen und andererseits den sicheren Ablauf des
Einkaufssamstags zu gewährleisten.
„Die Wiener Polizei hat bei jeder Entscheidung die entgegengesetzten
Interessen im Einzelfall zu prüfen. Einerseits die
Versammlungsfreiheit und andererseits das öffentliche Interesse am
Recht auf Erwerbsfreiheit“, so der Landespolizeipräsident in Wien,
Dr. Gerhard Pürstl.
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