• 17.12.2021, 08:59:30
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  • OTS0028

AK: Kinderkostenstudie rasch für Reform nutzen!

Finanzielle Absicherung der Kinder darf nicht vom Wohlstand der Eltern abhängen

Utl.: Finanzielle Absicherung der Kinder darf nicht vom Wohlstand
der Eltern abhängen =

Wien (OTS) - Die lange von der AK geforderte und heute
veröffentlichte Kinderkostenstudie zeigt, wie dringend der
Handlungsbedarf ist. Denn beinahe jeder zweite
Alleinerzieher:innen-Haushalt ist armuts- und ausgrenzungsgefährdet.
„Die finanzielle Absicherung der Kinder darf nicht alleine vom
Wohlstand der Eltern abhängen. Es braucht eine garantierte
Unterhaltssicherung und Anpassungen“, sagt AK Präsidentin Renate
Anderl. Sie fordert, dass die „Ergebnisse der Kinderkostenstudie
jetzt zügig umgesetzt werden“, zumal die Reform des Unterhaltsrechts
im Regierungsübereinkommen von 2020 steht.

Die Zahlen sprechen leider für sich: Fast jedes 5. Kind in Österreich
ist armutsgefährdet. Bei Alleinerzieher:innen ist fast jedes 2. Kind
armuts- und ausgrenzungsgefährdet. 362.000 Kinder leben in
Haushalten, die sich unerwartete Ausgaben nicht leisten können. Und
was in Zeiten der Pandemie und von Homeschooling besonders schlimm
ist: 65.000 Kinder wohnen in Haushalten, die sich keinen PC leisten
können.

Ein weiteres Problem ist, dass laut Statistik Austria rund 36 Prozent
der Alleinerzie-her:innen keinen (regelmäßigen) Kindesunterhalt vom
anderen Elternteil bekommen. Im Durchschnitt erhalten Kinder einen
gesetzlichen Unterhaltsvorschuss von 250 Euro im Monat. Dieser Betrag
ist völlig unzureichend, um die tatsächlichen Kinderkosten auch nur
annähernd zu decken. „Deshalb ist es umso wichtiger, dass die
Ergebnisse der aktuellen Kinderkostenstudie rasch dazu genutzt
werden, um eine längst überfällige Reform des Unterhaltsrechts
durchzuführen“, so die AK Präsidentin.

Denn es gilt, Lücken im Unterhaltsrecht zu schließen und die
sogenannten Regelbedarfssätze (Kontrollgröße für die
Unterhaltsbemessung, die die durchschnittlichen monatlichen
altersgemäßen Kosten für ein Kind abdecken soll) anzupassen.

Die AK fordert konkret:

+ Eine staatliche Unterhaltsgarantie, mit der rasch und
unbürokratisch auf den Regelbedarfssatz aufgestockt werden kann, wenn
der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss nicht oder in unzureichender
Höhe bezahlt wird.

+ Eine Neufestsetzung der Regelbedarfssätze auf Basis einer
zeitgemäßen Kinderkostenerhebung. Der jetzt zugrundeliegende
Warenkorb stammt aus dem Jahr 1964 und kann trotz jährlicher
Indexanpassung die durchschnittlichen Bedürfnisse der Kinder nicht
mehr abbilden.

+ Einen Rechtsanspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz ab dem 1.
Geburtstag des Kindes. Damit wird Eltern eine Erwerbstätigkeit
ermöglicht, die eine wichtige Basis für die Bewältigung der
Kinderkosten ist.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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