- 17.12.2021, 08:30:05
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ÖAMTC: 2022 bringt Verschärfungen bei NoVA, motorbezogener Versicherungssteuer und Dienstwagennutzung (Neuerungen Teil 2)
Konsument:innen sollten sich bewusst sein: Besteuerung hat CO2-intensive Fahrzeuge im Visier
Utl.: Konsument:innen sollten sich bewusst sein: Besteuerung hat
CO2-intensive Fahrzeuge im Visier =
Wien (OTS) - Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf
Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu.
ÖAMTC-Expert:innen geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt
oder absehbar ist. Abgesehen von den Auswirkungen der ökosozialen
Steuerreform kommt es im Bereich Verkehrswirtschaft zu Verschärfungen
bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), der motorbezogenen
Versicherungssteuer (mVSt) und bei der Privatnutzung von Firmenwägen.
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober gibt einen
Überblick, was bisher bekannt ist.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die u.a. einmalig für Neufahrzeuge
zu zahlen ist – wird weiterhin Jahr für Jahr teurer. Schon mit
Jahreswechsel steigt sie für alle neuen Pkw, die mehr als 109 Gramm
an CO2 pro Kilometer emittieren. Zur Orientierung für
Konsument:innen: Dies entspricht einem Normverbrauch von rund vier
Litern Diesel oder fünf Litern Benzin auf 100 Kilometer. In den
Fällen, in denen es teurer wird, steigt der NoVA-Satz um einen
Prozentpunkt. Das bedeutet bei einem Auto um 30.000 Euro netto in der
Regel ein Plus von 300 Euro gegenüber 2021.
Für verbrauchsstärkere Autos wird es zusätzlich teurer: 2022 müssen
alle Pkw, die mehr als 185 Gramm CO2 je Kilometer ausstoßen, einen
Malus bezahlen (2021 lag der Grenzwert bei 200 Gramm CO2 je
Kilometer). Diese Maßnahme trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr
als rund sieben Liter Diesel oder rund acht Liter Benzin. Zusätzlich
dazu zahlt man 2022 einen Malus von 60 Euro für jedes Gramm über dem
Grenzwert (2021 waren es noch 50 Euro).
Zusätzlich wird der Maximal-Steuersatz für die prozentuelle NoVA bei
Pkw mit Jahresbeginn auf 60 Prozent angehoben. Bereits Mitte 2021 ist
diese Deckelung von 32 auf 50 Prozent erhöht worden. Diese Maßnahme
trifft Autos mit einem Verbrauch von mehr als rund 14 Litern Diesel
oder rund 16 Litern Benzin – also beinahe dreimal so viel wie ein
durchschnittlicher neuer Verbrenner.
Auch bei Klein-Lkw kann es zu Verteuerungen kommen, denn auch hier
kommt es zu ähnlichen NoVA-Verschärfungen wie bei den Pkw, aber erst
ab höheren Verbräuchen als bei Pkw.
Übergangsregelungen für die NoVA-Erhöhungen
Wer für ein Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen
Kaufvertrag vor dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen hat, ist von
diesen Erhöhungen nicht betroffen, sofern das Fahrzeug vor dem 1.
April 2022 geliefert wird.
Außerdem wird die Übergangsregelung für die Erhöhungen von Mitte 2021
Corona-bedingt verlängert: Wer vor dem 1. Juni 2021 noch einen
unwiderruflichen Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug unterschrieben
hat, das bis dato nicht geliefert wurde, hat dafür noch länger Zeit
bekommen. Wenn die Lieferung vor dem 1. Mai 2022 erfolgt, kann noch
die Rechtslage vom ersten Halbjahr 2021 angewandt werden. Bei
Klein-Lkw bedeutet das z.B., dass keine NoVA gezahlt werden muss.
Offizieller NoVA-Rechner des Finanzministeriums
Das BMF stellt erstmalig einen öffentlich zugänglichen Rechner zur
Verfügung, mit dem Konsument:innen im kommenden Jahr selbst
ausrechnen können, wie hoch die NoVA wäre, wenn sie zum Beispiel ein
Gebrauchtfahrzeug nach Österreich importieren. "Eine Neuerung, die
der ÖAMTC stets gefordert hat und die jene ungemein unterstützt, die
sich für Eigenimporte interessieren", bedankt sich Grasslober beim
Finanzministerium und seinen Mitarbeiter:innen.
Motorbezogene Versicherungssteuer (mVSt) steigt für
Erstzulassungen
Die mVSt fällt für fast alle Autos, die ab 1. Jänner 2022 erstmalig
zugelassen werden, um 34,56 Euro pro Jahr höher aus als bei einer
Erstzulassung heute. Nur bei effizienteren bzw. leistungsschwächeren
Pkw kommt es zu einer geringeren oder gar keiner Steuererhöhung.
"Wichtig zu wissen: Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich
nichts an der Besteuerung", stellt der ÖAMTC-Experte klar. Wie hoch
die jährlich zu zahlende Steuer ist, kann man sich unter
www.oeamtc.at/mvst ausrechnen.
Seit 29.11.2021 ist eine Befreiung von der motorbezogenen
Versicherungssteuer für Menschen mit Behinderungen auch bei
Zulassungsbesitzgemeinschaften mit Personen ohne Behinderungen
möglich. Voraussetzung ist, dass alle Zulassungsbesitzer:innen ihren
Hauptwohnsitz im selben Haushalt haben.
Verschärfung bei privater Dienstwagennutzung
Zu einer Verschärfung kommt es beim Sachbezug bei der Privatnutzung
von Firmenfahrzeugen: Wer ein Firmenfahrzeug auch privat nutzt, muss
dafür Steuern bezahlen. Der monatliche Betrag, den man hierfür
versteuern muss, richtet sich nach den Anschaffungskosten und den
CO2-Emissionen des Fahrzeugs. Überschreiten die CO2-Emissionen laut
den Papieren einen bestimmten Grenzwert, dann müssen in der Regel 2
Prozent anstatt 1,5 Prozent der Anschaffungskosten pro Monat
versteuert werden. Für Firmenfahrzeuge, die im Jahr 2022 erstmalig
zugelassen werden, wird der bisherige CO2-Grenzwert auf 135 Gramm je
Kilometer (gemäß WLTP bei Pkw bzw. WMTC bei Motorrädern) abgesenkt.
Für Fahrzeuge, die davor erstmalig zugelassen wurden, gilt weiterhin
der jeweilige Grenzwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung. Für
E-Fahrzeuge fällt auch weiterhin kein Sachbezug an.
Schon aufgrund der bisher bekannten Erhöhungen und Verschärfungen ist
es laut ÖAMTC-Expert:innen ratsam, beim Autokauf auf niedrige
CO2-Emissionen und damit niedrigen Verbrauch zu achten. Das schont
die Umwelt und den Geldbeutel.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2022.
(Fortsetzung)
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