• 17.12.2021, 08:30:03
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ÖAMTC: 2022 bringt Neuerungen für Reisende (Neuerungen Teil 5)

Was im nächsten Jahr hinsichtlich Umweltzonen und Mitführpflichten zu erwarten ist

Utl.: Was im nächsten Jahr hinsichtlich Umweltzonen und
Mitführpflichten zu erwarten ist =

Wien (OTS) - Die Covid19-Pandemie wirkt sich nach wie vor auf die
Reisemöglichkeiten aus. Wie sich die Situation im kommenden Jahr
entwickelt, bleibt abzuwarten – etliche Änderungen für Reisende sind
aber bereits bekannt. "So gibt es in Italien Tempolimits für
E-Tretroller, eine permanente Winterreifenpflicht in einigen Regionen
Frankreichs sowie Änderungen bei Maut und Vignette in Slowenien und
Polen, außerdem verschärfte Umweltzonen in Spanien und Belgien. Und
in Deutschland ist die Mitführpflicht von Masken geplant", nennt
ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner einige Eckpunkte. Die Expertin des
Mobilitätsclubs gibt einen Überblick über die wichtigsten aktuell
bekannten Neuerungen für 2022.

Neue Verkehrsbestimmungen und straßenverkehrsrechtliche
Änderungen in Italien

Bereits seit November gültig sind in Italien Tempolimits für
E-Tretroller. "In Fußgängerzonen darf maximal 6 km/h, generell
maximal 20 km/h gefahren werden. Weiters gilt ein Parkverbot auf dem
Gehsteig", erklärt Renner.

Ebenfalls seit November gibt es in unserem Nachbarland zudem die
Möglichkeit der Einführung von "Rosa Parkplätzen" für Schwangere und
Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Wer den entsprechend reservierten
Parkplatz ohne Genehmigung missbräuchlich benutzt, muss eine
Verwaltungsstrafe von bis zu 660 Euro zahlen. Der Strafrahmen für
die unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen wurde darüber hinaus
auf 168 Euro bis 672 Euro angehoben.

Winterreifenpflicht in einigen Regionen Frankreichs

Fix ist bereits jetzt eine Winterreifenpflicht in Frankreich, die
zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres für Bergregionen in
den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf
Korsika gilt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von
der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine
aktuelle Übersichtskarte ist unter www.securite-routiere.gouv.fr
abrufbar. Anfang und Ende der Zonen werden durch eine spezielle
Beschilderung angezeigt. Innerhalb dieser Zonen müssen während des
genannten Zeitraums Winterreifen (M+S Kennzeichnung) auf allen vier
Rädern verwendet werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Alternativ
können Schneeketten mitgeführt und bei winterlichen
Straßenverhältnissen montiert werden. Zusätzlich kann auch in anderen
Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig
durch Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben
werden.

Neue Mitführpflicht in Deutschland geplant

In Deutschland soll ab 2022 für Auto-, Lastwagen- und Busfahrer
zusätzlich gelten, dass verpflichtend zwei Mund-Nase-Bedeckungen
(Gesichtsmasken) im Kfz-Verbandskasten mitgeführt werden müssen. Ein
Datum steht noch nicht fest, die Änderung der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist aber für 2022 geplant.

Maut und Vignette – Änderungen in Slowenien und Polen

In Slowenien erfolgt der Umstieg von der Klebe- auf die E-Vignette in
zwei Schritten: Seit 1. Dezember 2021 gibt es die Jahresvignetten der
Klassen 1 (z. B. Motorrad), 2A (z. B. Pkw), 2B (Fahrzeuge mit
Vorderachsenhöhe von mehr als 1,3 Meter) sowie die Halbjahresvignette
der Klasse 1 nur noch digital. Ab 1. Februar 2022 gibt es dann auch
die Monats- und 7-Tages-Vignetten nur noch digital. Die
Jahresvignetten gelten zudem nur noch zwölf Monate (z. B. 20.
Dezember 2021 bis inkl. 20. Dezember 2022), dafür kann man sie
kaufen, wann man möchte. Eine weitere Neuerung ist, dass sämtliche
digitale Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden können.

In Polen wurde bereits mit 1. Dezember 2021 zur Erhebung der Maut ein
neues e-TOLL-System auf staatlich verwalteten Autobahnen (A2, A4)
eingeführt. Seither wird auf diesen Autobahnen die Mautgebühr mittels
e-TOLL App oder durch den Kauf eines e-Tickets entrichtet.

Verschärfte Umweltzonen in Spanien & Belgien

In Spanien wird mit Jänner 2022 das gesamte Stadtgebiet von Madrid im
Zuge des Projekts "Madrid 360" zur Umweltzone (Zona de Bajas
Emisiones, ZBE) erklärt. Die spanischen Umweltzonen gelten ganzjährig
rund um die Uhr. In Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen für die
Einfahr eine Umweltplakette (Distintivo Ambiental). "Für im Ausland
registrierte Fahrzeuge reicht der Nachweis der erforderlichen
Abgasnorm mittels Zulassungsschein", informiert die
ÖAMTC-Touristikerin.

In Belgien ist in den Umweltzonen von Brüssel, Gent und Antwerpen ab
2022 die Fahrt mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 4 verboten und
daher nicht mehr kostenlos möglich. Für solche und andere Fahrzeuge,
die die Umweltzone regulär nicht mehr befahren dürfen, gibt es die
Möglichkeit, einen Tagespass für die Einfahrt um 35 Euro zu kaufen
(maximal achtmal pro Jahr).

Eine Übersicht aller Neuerungen, auch im österreichischen
Straßenverkehr, findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2022. Unter
www.oeamtc.at/urlaubsservice findet man immer die aktuellen
Regelungen für Reisende.

(Fortsetzung)

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