- 17.12.2021, 08:30:02
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ÖAMTC: 2022 bringt zusätzlichen CO2-Preis und regionalen Klimabonus (Neuerungen Teil 1)
Ökosoziale Steuerreform verursacht höhere Spritpreise durch zusätzlichen CO2-Preis, regionaler Klimabonus soll Ausgleich bringen
Utl.: Ökosoziale Steuerreform verursacht höhere Spritpreise durch
zusätzlichen CO2-Preis, regionaler Klimabonus soll Ausgleich
bringen =
Wien (OTS) - Mit Beginn 2022 sowie im Laufe des Jahres kommen auf
Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu.
ÖAMTC-Expert:innen geben einen Überblick, was schon jetzt bekannt
oder absehbar ist. Im Bereich Verkehrswirtschaft kommt es u.a. mit
der ökosozialen Steuerreform ab Juli zu steigenden Spritpreisen
aufgrund der Einführung eines zusätzlichen CO2-Preises. Um jene zu
entlasten, die davon besonders betroffen sind, sieht die Politik
einen regionalen Klimabonus vor.
Aufgrund der ökosozialen Steuerreform steigen im Juli 2022 die
Kraftstoffpreise an den Zapfsäulen. Der Liter Diesel wird dann um
rund neun Cent, der Liter Benzin um rund acht Cent teurer. Der
ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober erklärt den
Hintergrund: "Neben der Mineralölsteuer müssen Unternehmen, die
Kraftstoffe in Österreich herstellen oder nach Österreich
importieren, ab Juli zusätzlich für jene CO2-Emissionen bezahlen, die
bei der Verbrennung dieser Kraftstoffe entstehen. Im Jahr 2022
beträgt der Preis 30 Euro je Tonne CO2." Zwar erfolgt diese
Bepreisung über einen nationalen Emissionszertifikatehandel, durch
die gesetzlich vorgegebenen Preise in den ersten Jahren – 2023: 35,
2024: 45, 2025: 55 Euro – entspricht der Aufschlag im Grunde jedoch
einer Mineralölsteuererhöhung. Wie bei letzterer üblich, ist auch auf
die zusätzliche CO2-Bepreisung Umsatzsteuer zu bezahlen. Ab Juli 2022
zahlen Autofahrer:innen implizit alleine durch die Mineralölsteuer
und den neu zu schaffenden nationalen Emissionszertifikatehandel
damit 192 Euro je Tonne CO2, wenn sie einen Diesel fahren, bei einem
Benziner sind es 256 Euro je Tonne.
Regionaler Klimabonus: 100 Euro Sockelbetrag, zusätzlich
Regionalausgleich bis 100 Euro möglich, 200 Euro für Menschen mit
Behinderungen
Als Ausgleich für die Belastungen durch die ökosoziale Steuerreform
sieht die Politik ab dem kommenden Jahr einen regionalen Klimabonus
vor. Dieser besteht aus zwei Teilen: Einem Sockelbetrag in der Höhe
von 100 Euro und einem Regionalausgleich, der jene, die auf das Auto
angewiesen sind, entlasten soll. Personen unter 18 Jahren bekommen
jeweils die Hälfte. Je nachdem, wie gut oder schlecht der Wohnort mit
öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden ist und wie gut die
Infrastruktur im Allgemeinen ist, z.B. Krankenhäuser, Schulen oder
Behörden, erhalten Erwachsene mit Hauptwohnsitz in Österreich
entweder gar keinen Regionalausgleich oder 33, 66 oder 100 Euro pro
Jahr zusätzlich. "Wer seinen Hauptwohnsitz in Wien hat, erhält gar
keinen Regionalausgleich und damit nur den Sockelbetrag von 100 Euro.
Wer hingegen z.B. in Mellau in Vorarlberg wohnt, bekommt den
Sockelbetrag und zusätzlich den vollen Regionalausgleich in der Höhe
von 100 Euro", rechnet der ÖAMTC-Experte vor. Menschen mit
Behinderungen, die eine Mobilitätseinschränkung haben, erhalten
unabhängig vom Wohnort insgesamt 200 Euro.
Die Auszahlung des regionalen Klimabonus soll über das
Klimaschutzministerium (BMK) erfolgen. Wie genau, muss erst im Detail
festgelegt werden. "Nachdem das Klimaschutzministerium nicht über die
nötigen Daten verfügt, sollen das Innenministerium, das
Finanzministerium, das Sozialministerium, die Meldebehörden und der
Dachverband der Sozialversicherungsträger Daten an das
Klimaschutzministerium übermitteln – u.a. Geburtsdatum,
Sozialversicherungsnummer, Kontoverbindungen oder auch Daten zum
Hauptwohnsitz", hält der Verkehrswirtschaftsexperte des
Mobilitätsclubs fest.
Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter
www.oeamtc.at/neuerungen2022.
(Fortsetzung)
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