• 15.12.2021, 14:43:55
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  • OTS0196

Corona-Pandemie: 150 Euro Einmalzahlung für Studierende

Rund 100 Mio. Euro stehen für Teuerungsausgleich zur Verfügung

Utl.: Rund 100 Mio. Euro stehen für Teuerungsausgleich zur Verfügung =

Wien (OTS) - Diese Woche soll der Teuerungsausgleich im Nationalrat
beschlossen werden. Dieser sieht 150 Einmalzahlungen für Bedürftige
als Mittel zur Bekämpfung COVID-19-bedingter Armutsfolgen vor. Davon
betroffen sind Arbeitslose, Mindestsicherungs- und Ausgleichsbezieher
sowie auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein
Mobilitätsstipendium beziehen. Mit der Vollziehung ist das
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz sowie das Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft und Forschung betraut.

„Die Folgen der Pandemie sind auch für die Studierenden in Österreich
deutlich spürbar. Es ist daher ein richtiger Schritt, dass jene, die
auf finanzielle Hilfe im Studium angewiesen sind, mit einer
zusätzlichen Einmalzahlung unterstützt werden. Studierende, die
Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, bekommen 150
Euro ausbezahlt, ohne dafür einen eigenen Antrag stellen zu müssen“,
so Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsminister Martin Polaschek
zum Teuerungsausgleich. Die Einmalzahlung soll alle Studierende, die
auf Grund eines Bescheides der Studienbeihilfenbehörde für November
2021 Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen,
umfassen.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ergänzt: „Über 1.5 Millionen
Menschen in Österreich sind von Armut betroffen. Es ist unser Ziel
als Bundesregierung diesen Zustand zu ändern und Armut in Österreich
zu halbieren. Dazu sind Maßnahmen in allen Ressorts und auf allen
Ebenen gefordert. Die Corona-Krise sowie die aktuelle Teuerungsrate
erfordern rasches Handeln. Daher wollen wir als Bundesregierung jene
Menschen unterstützen, die sich die höheren Rechnungen gerade in der
aktuellen Krisenzeit am wenigsten leisten können. Es wird in einem
umfassenden Paket einen Teuerungsausgleich von 150 Euro für mehrere
Personengruppen geben: Für arbeitslose Menschen, die Arbeitslosengeld
oder Notstandshilfe beziehen, für Menschen, die auf Sozialhilfe /
Mindestsicherung angewiesen sind, Pensionist:innen, deren Pension so
gering ist, dass sie eine Ausgleichszulage erhalten sowie für
Studierende die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstudium erhalten.“

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