Bisher forderten Anwaltskanzleien bis zu 400 Euro – Gericht deckelt auf 70 Euro
Utl.: Bisher forderten Anwaltskanzleien bis zu 400 Euro – Gericht
deckelt auf 70 Euro =
Wien (OTS) - Es ist ein seit Jahren drängendes Problem, wie unter
anderem hunderte Anfragen von ÖAMTC-Mitgliedern belegen: Stellt man
sein Fahrzeug auch nur kurz auf einem fremden Grundstück ab – in
manchen Fällen reicht es sogar, nur dort zu wenden – erhält man Tage
oder Wochen später ein anwaltliches Schreiben mit der Androhung einer
Besitzstörungsklage. "Oft passiert die 'Störungshandlung' sogar
unwissentlich, beispielsweise an aufgelassenen Supermarkt-Parkplätzen
oder Grundstücken, die überhaupt nicht abgesperrt oder durch
Beschilderung als Privatbesitz erkennbar sind", erklärt ÖAMTC-Jurist
Martin Hoffer. "Bis zu 400 Euro werden von den Anwaltskanzleien für
die Störungshandlung und eine Unterlassungserklärung verlangt."
Nun hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) in Wien in
zweiter Instanz ein inzwischen rechtskräftiges Urteil gefällt: Die
Kosten für das anwaltliche Aufforderungsschreiben werden gedeckelt.
"Im konkreten Fall hat der Verein für Konsumenteninformation eine
Autofahrerin, die 399 Euro hätte zahlen müssen, bei der gerichtlichen
Klärung unterstützt. Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass der
Prozessgegner, ein Abschleppunternehmen, eine konkrete, durch die
Besitzstörung verursachte Schadenssumme hätte nennen und begründen
müssen. Das war freilich nicht möglich", hält Hoffer fest. "Daher
wurde der Betrag, den die Konsumentin zu zahlen hatte, vom Gericht
auf knapp 70 Euro, was den Kosten für das Anwaltsschreiben inklusive
Steuern und Kosten für die Lenkererhebung entspricht, reduziert."
Der Mobilitätsclub begrüßt dieses Urteil, das als Präzedenz für
ähnliche Fälle gilt, ausdrücklich. "Natürlich kommt es immer noch auf
den Einzelfall an. Wer mit einer entsprechenden Forderung
konfrontiert ist, sollte sich daher so rasch wie möglich rechtlich
beraten lassen. Unsere Jurist:innen können dann abschätzen, welche
Vorgangsweise am besten geeignet ist", so Hoffer abschließend. "Man
sollte jedoch grundsätzlich nicht dem Irrglauben unterliegen, dass es
keine Besitzstörung sei, wenn man 'nur kurz' stehen bleibt – die
Anwaltskosten fallen in der Regel trotz Deckelung an."
Die Rechtsberatung des Mobilitätsclubs steht allen Mitgliedern
kostenlos zur Verfügung – alle Infos und Kontaktmöglichkeiten:
www.oeamtc.at/rechtsberatung
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