Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie durchgesetzt, Kritik an den Steuergeschenken für Großunternehmen bleibt aufrecht
Utl.: Forderungen nach mehr Gerechtigkeit und weniger Bürokratie
durchgesetzt, Kritik an den Steuergeschenken für
Großunternehmen bleibt aufrecht =
Wien (OTS) - „Die Nachbesserungen sind gute Nachrichten für alle
ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen“, sagen AK Präsidentin Renate
Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. Denn heute nach der
Sitzung des Ministerrats wurde bekannt gegeben, dass es Änderungen
bei der Steuerreform geben wird: Die geplante Senkung der Tarifstufen
2 und 3 wird - wie von AK, ÖGB und anderen Sozialpartnern gefordert –
vorgezogen und bereits mit 1. Jänner 2022 bzw. 2023 (statt wie
vorgesehen mit 1. Juli 2022 bzw. 2023) wirksam. Damit profitieren
Beschäftigte nicht erst wie ursprünglich vorgesehen in einem halben
Jahr von der Senkung. Anstelle der Senkung der
Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) für niedrige Einkommen
werden jetzt die bestehenden Negativsteuerinstrumente wie der
Sozialversicherungsbonus ausgeweitet und können schon in der
Arbeitnehmerveranlagung Anfang 2023 beantragt werden. „Das ist
deutlich treffsicherer, gerechter und bedeutet weniger Bürokratie als
die KV-Senkung“, sagt Anderl.
Auch die Einmal-Zahlung von 150 Euro für rund 750.000 Arbeitslose,
Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher
sowie Mobilitätsstipendiaten ist eine gute Nachricht, kann angesichts
der hohen Inflationsrate aber nur ein erster Schritt sein.
„Wir freuen uns, dass die Vorschläge von uns und dem ÖGB
aufgegriffen wurden“, sagt Anderl. Großer Kritikpunkt bleibt aber
weiterhin die Senkung der Körperschaftsteuer. „Nach unseren Analysen
gehen drei Viertel der Entlastung an die 3.000 gewinnstärksten
Betriebe des Landes", sagt Katzian. Notwendig angesichts der
Corona-Krise wäre eine zielgerichtete Unterstützung von kleinen und
mittleren Betrieben, vor allem in vom Lockdown betroffenen Branchen,
eine bessere Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und mehr Maßnahmen
zur Bekämpfung von Armut. „Die Senkung der Körperschaftssteuer
bedeutet Steuergeschenke für Großunternehmen. Sie kostet viel, bringt
aber wenig. Daher sollten treffsichere Entlastungsmaßnahmen für
ArbeitnehmerInnen ergriffen werden“, sagen Anderl und Katzian.
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