• 11.12.2021, 13:51:43
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  • OTS0030

Lockdown-Ende: Bischöfe passen Regeln für Gottesdienste an

Ab Sonntag neue Rahmenordnung für Katholische Kirche - FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien - Für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Chorgesang mit 2G-Nachweis wieder möglich - Diözese Linz hält bis 17. Dezember an bisheriger Rahmenordnung fest

Utl.: Ab Sonntag neue Rahmenordnung für Katholische Kirche -
FFP2-Masken und 1-Meter-Mindestabstand verpflichtend bei
Gottesdiensten in Kirchen und auch im Freien - Für alle
liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Chorgesang mit
2G-Nachweis wieder möglich - Diözese Linz hält bis 17.
Dezember an bisheriger Rahmenordnung fest =

Wien (KAP) - Im Zuge der Öffnungsschritte nach Ende des allgemeinen
Lockdowns passt die Katholische Kirche ihre Regeln für öffentliche
Gottesdienste an. Die wichtigste Änderung ist, dass der einzuhaltende
Mindestabstand auf einen Meter reduziert wird. Bei allen öffentlichen
Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien sowie bei
religiösen Feiern aus einmaligem Anlass (Taufe, Erstkommunion,
Firmung, Trauung) ist eine FFP2-Maske zu tragen. Alle, die einen
liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.
Chorgesang im Gottesdienst sowie Chorproben sind mit 2G-Nachweis
wieder möglich. Auch die Weihwasserbecken dürfen wieder gefüllt
werden. Eine entsprechende Rahmenordnung der Bischofskonferenz wurde
am Samstag veröffentlicht und gilt ab Sonntag, 12. Dezember.

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional
autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl
Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit
staatlichen Bestimmungen möglich. Dieser Bestimmung folgend hat der
Bischof der Diözese Linz, Manfred Scheuer, per Dekret verfügt, dass
angesichts der weiterhin angespannten pandemischen Situation in
Oberösterreich in seiner Diözese noch bis 17. Dezember die bisherige
Rahmenordnung gilt, d.h. ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten
werden muss und auch der Chorgesang ausgesetzt bleibt.

Chorgesang mit 2G-Nachweis

Die in allen anderen Diözesen ab 12. Dezember geltende neue
Rahmenordnung hält im Blick auf den Gemeindegesang fest, dass dieser
während des Gottesdienstes mit FFP2 Maske möglich ist, jedoch "in
Hinblick auf dessen Dauer und Umfang unter besonderer
Berücksichtigung der für den Ablauf der Feier notwendigen Gesänge
reduziert werden" soll. Für den Chorgesang und die Chorproben gilt:
Diese sind unter Einhaltung der 2G-Regel (geimpft oder genesen)
möglich. Empfohlen wird zusätzlich ein Test, "dessen Abnahme nicht
weiter zurückliegt, als dies in der aktuellen COVID-Verordnung in
Hinblick auf seine jeweilige Gültigkeitsdauer vorgesehen ist". Ab 25
Mitwirkenden im Chor ist diesen ein fixer (Sitz-)Platz zuzuweisen.

Für die Dauer des Singens ist keine FFP2-Maske vorgeschrieben, "wenn
durch sonstige geeignete Schutzmaßnahmen (z.B. gültiger PCR-Test,
Abstand, Lüften, fixer Sitzplatz etc.) das Infektionsrisiko minimiert
werden kann." Ansonsten ist die FFP2-Maske zu tragen. Diese
Regelungen gelten laut Rahmenordnung auch für Kinder- und Jugendchöre
und sinngemäß auch für die Instrumentalmusik.

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen
Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um
niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein
auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer
geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden
Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung
und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Alle weiteren Details unter: www.kathpress.at/goto/meldung/2093534

Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter
www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praevention
skonzept

((forts. mgl.)) PWU/HKL
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