Umsatzsteuermeldungen über OSS Portal erfolgen ab 2022 über BilanzbuchhalterInnen und BuchhalterInnen
FV-UBIT: Klarstellung bringt Rechtssicherheit für KundInnen
Wien (OTS) - Der „One-Stop-Shop“ (OSS) ist ein elektronisches Portal des Finanzministeriums, über das Unternehmen bestimmte in der EU anfallende Umsatzsteuern zentral bezahlen können. Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und IT (UBIT) konnte nun klarstellen, dass BilanzbuchhalterInnen und BuchhalterInnen Unternehmen künftig bei diesen Umsatzsteuermeldungen über das OSS Portal Unternehmen vertreten können. „Die Unternehmen brauchen bei der Abgabe ihrer Umsatzsteuermeldungen dringend Unterstützung von der Buchhaltungsbranche. Wir begrüßen die rasche Umsetzung durch die zuständigen Ministerien“, sagt Alfred Harl, Obmann des Fachverbands UBIT der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).Die gesetzlichen Anpassungen wurden bereits im Wirtschaftsausschuss bestätigt und der Gesetzesbeschluss wird in der Nationalratssitzung ab 15. Dezember erwartet.
Konkret umfasst ist das Vertretungsrecht einschließlich der Registrierung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten von Umsatzsteuermeldungen. Die entsprechende Freischaltung auf dem OSS Portal soll ab dem 6. Jänner 2022 möglich sein. „Die neuen Berufsrechte bieten endlich Rechtssicherheit für unsere vielen tausend Kundinnen und Kunden, die nun bei ihren Umsatzsteuermeldungen durch die Buchhaltungsbranche vertreten werden können“, unterstreicht die WKÖ-Bundessprecherin der Buchhaltungsberufe, Sybille Regensberger. (PWK726/ES)
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