Günstige Modelle oftmals mit Sicherheitsdefiziten
Utl.: Günstige Modelle oftmals mit Sicherheitsdefiziten =
Wien (OTS) - Für ältere Menschen, die Mühe haben, längere Strecken zu
gehen oder sonst in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen, bieten
sogenannte elektrische Seniorenmobile eine enorme Erleichterung im
Alltag. "Die kleinen Elektromobile erfreuen sich zunehmender
Beliebtheit und auch das Angebot wird immer größer", weiß
ÖAMTC-Techniker Steffan Kerbl. Aus diesem Grund hat der
Mobilitätsclub den Markt für Senioren-E-Mobile genau unter die Lupe
genommen, um einen Überblick über die unterschiedlichen Modelle und
deren Einsatzmöglichkeiten geben zu können.
"Alle erhältlichen Fahrzeuge sind lediglich für Personen, die
selbstständig gehen sowie ein- und aussteigen können, geeignet",
erklärt Kerbl. Abgesehen davon gibt es sowohl drei- als auch
vierrädrige Fahrzeuge mit einem oder sogar zwei Sitzen. "Für den
Einsatz in Städten sind Dreiräder oftmals besser geeignet, da sie
kompakter sind und damit auch einen engeren Wendekreis haben",
berichtet Kerbl. "Allerdings sind sie dadurch auch weniger stabil und
kippen leichter." Für längere Strecken eignen sich vierrädrige
E-Mobile besser, da sie meist auch schneller sind. "Oft haben diese
Modelle auch größere Reifen, was sie komfortabler und geländegängiger
macht", ergänzt der Experte des Mobilitätsclubs. Preislich beginnen
die günstigen Modelle bei knapp 700 Euro. Abhängig von möglichen
Geschwindigkeiten und technischer Ausstattung können aber auch
schnell fünfstellige Beträge möglich sein.
Worauf beim Kauf eines Senioren-E-Mobil zu achten ist
* Die Reichweite der angebotenen Akkus reicht von 30 bis 120
Kilometer.
* Für längere Strecken eignen sich Modelle mit bequemem Sitz sowie
komfortablem Fahrwerk und Geschwindigkeiten über 20 km/h.
* Für die dunkle Jahreszeit sollte auf eine gute Beleuchtung inkl.
Rücklichter geachtet werden.
* Ein "blinder Kauf" im Internet ist nicht anzuraten. Sinnvoll ist
es sich im Fachhandel beraten zu lassen, welches Fahrzeug infrage
kommt und dann auch eine Testfahrt zu vereinbaren", so Kerbl.
Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gibt es
"Aus rechtlicher Sicht sind diese Gefährte nicht per se mit
elektrischen Rollstühlen gleichzusetzen, da diese meist mehr als
Schrittgeschwindigkeit erreichen", erläutert Eva Unger,
Rechtsexpertin des ÖAMTC. "Sie unterliegen daher je nach Einordnung
als E-Fahrrad oder E-Moped den dementsprechenden
Ausstattungsbestimmungen und dürfen auf Radfahranlagen und/oder nur
auf der Fahrbahn in Betrieb genommen werden." Sobald die
Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h beträgt und nicht als E-Fahrrad
klassifiziert werden kann, benötigt man zudem eine Zulassung, einen
entsprechenden Führerschein, einen Helm sowie eine
Haftpflichtversicherung. "Und nicht zu vergessen, auch hier gilt die
Prämisse 'don't drink and drive'", so die Rechtsexpertin. Jedenfalls
ist die rechtliche Einteilung in Österreich schwierig und oft
einzelfallbezogen. Vor dem Kauf lohnt es sich daher mit den
Berater:innen des Mobilitätsclubs Kontakt aufzunehmen, damit man sich
auch wirklich für den passenden fahrbaren Untersatz entscheidet.
Um einen Zuschuss der Krankenkasse für ein E-Mobil zu bekommen,
muss dieses als Krankenfahrstuhl oder Rollstuhl klassifiziert sein.
Diese müssen auch von einem Arzt verordnet und die Verordnung
entsprechend argumentiert und begründet werden.
Mehr zum Thema sowie Kontaktmöglichkeiten findet man auch unter
https://www.oeamtc.at/thema/behinderung-mobilitaet/.
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