- 28.11.2021, 09:30:03
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Blümel: Warnung vor geschmuggeltem Wurmmittel „Ivermectin“
Aufgriffe des Zolls seit September rasant angestiegen; Medikamente aus Singapur, Indien und Hongkong oftmals wirkungslos oder verunreinigt
Utl.: Aufgriffe des Zolls seit September rasant angestiegen;
Medikamente aus Singapur, Indien und Hongkong oftmals
wirkungslos oder verunreinigt =
Wien (OTS) - Bei Schwerpunktkontrollen des österreichischen Zolls -
vor allem in den Postverteilerzentren - wurden seit Jahresbeginn bei
428 Aufgriffen insgesamt 24.169 Stück Tabletten des Arzneimittels
„Ivermectin“ aufgegriffen. Seit September ist die Zahl der Aufgriffe
förmlich explodiert. Unterstützt werden die Zollkontrollen durch
begleitende Internetermittlungen der Cybercrime-Einheit des Zolls.
„In den vergangenen Monaten haben wir eine regelrechte Kampagne zur
Einnahme des Entwurmungsmittels Ivermectin als angebliches
Covid-Heilmittel erlebt. Das hat zu einer wahren Flut an
Sicherstellungen des Mittels durch den Zoll geführt. Anstatt sich
gegen eine Corona-Erkrankung zu schützen, gefährden diese Menschen
ihre Gesundheit. Bei den geschmuggelten Medikamenten, die meist aus
Asien stammen, handelt es sich oft um wirkungslose, verunreinigte
oder gefälscht Präparate. Experten warnen daher zu Recht vor der
missbräuchlichen Einnahme. Der Zoll wird seiner Aufgabe daher
weiterhin mit Nachdruck nachkommen und hier besonders wachsam
kontrollieren“, warnt Finanzminister Gernot Blümel.
Bilanz 2021
Die vorläufige Bilanz des Zolls lässt jedenfalls alle Alarmglocken
schrillen: Gab es im ersten Halbjahr 2021 nur vereinzelt
Ivermectin-Aufgriffe, so wurden alleine im Oktober 7.640 Stück
sichergestellt. Das ist im Vergleich zum Jänner mehr als das
50-fache. Zwischen September und Mitte November wurden insgesamt
15.844 Tabletten, die meist via Internet bestellt und auf dem Postweg
verschickt wurden, vom Zoll beschlagnahmt. Die explosive Steigerung
bei den Aufgriffen von Ivermectin-Medikamenten in Österreich
bestätigte sich auch bei einer EU-weiten Zoll-Schwerpunktaktion, die
im Oktober und bis Mitte November stattfand: Bei der Anzahl der dabei
beschlagnahmten Ivermectin-Sendungen rangiert Österreich EU-weit auf
Platz 2.
Das Medikament wird unter verschiedensten Produktbezeichnungen
hauptsächlich aus Singapur, Indien und Hongkong versendet. Bestimmt
waren die Sendungen für Empfänger in ganz Österreich. Spitzenreiter
waren Empfänger in Niederösterreich, gefolgt von Oberösterreich, Wien
und der Steiermark.
Nach dem Aufgriff erstattet der Zoll aufgrund des Verstoßes gegen das
Arzneiwareneinfuhrgesetz Anzeigen an die zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörden, die in der Folge Strafen festlegen und
die Medikamente im Anschluss entweder vernichten oder auf Kosten des
Bestellers an den Absender retournieren. Der Strafrahmen bei der
illegalen Einfuhr von Medikamenten liegt bei einer Geldstrafe in Höhe
von bis zu 7.260 Euro.
Die Folgen bei einer Einnahme von im Internet bei unseriösen
Anbietern bestellten Arzneimitteln könnten aber bei weitem
folgenreicher sein. Abgesehen davon, dass beim Bezug von
Gesundheitswaren ohne medizinische Expertise außerhalb einer
ärztlichen Praxis oder Apotheke mögliche Behandlungsfehler nicht
ausgeschlossen werden können, sind geschmuggelte Medikamente oftmals
wirkungslos oder verunreinigt – auch, weil es sich in vielen Fällen
um Fälschungen handelt.
In Österreich sind Ivermectin-Tabletten beim Menschen für die
Behandlung von Krätzmilbe sowie von parasitären Wurmbefällen und
Ivermectin-Hautpräparate für die Behandlung von Kupferakne
zugelassen. Im veterinärmedizinischen Bereich erstreckt sich die
Zulassung auf die Anwendung gegen innere und äußere Parasiten bei
einer Vielzahl von Tierarten.
In der EU sind Ivermectin-Arzneimittel nicht zur Behandlung von
COVID-19 zugelassen. Verschiedene, durch die Europäische
Arzneimittelagentur (EMA) geprüfte Studien und Analysen bestätigen,
dass Ivermectin eine Behandlung von COVID-19 außerhalb klinischer
Studien nicht unterstützt.
Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) warnt:
„Ivermectin ist im Rahmen der zugelassenen Dosierungen im Allgemeinen
gut verträglich. Um Konzentrationen mit antiviraler Aktivität gegen
SARS-COV-2 in der Lunge zu erzielen, wären jedoch wesentlich höhere
Dosierungen notwendig, die wiederum zu verstärkten Nebenwirkungen
führen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ivermectin
bei einer höheren als der zugelassenen Dosierung toxisch wirkt.“
(Quelle: https://bit.ly/2Zw7cwL).
Weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie unter
www.bmf.gv.at/medikamente
Fotos finden Sie unter https://bit.ly/319QjbH
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