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Antikorruptionsbegehren fordert Rechtsschutzbeauftragte zum Rücktritt auf

„Beratung“ durch Beschuldigtenvertreter „skandalöser Vorgang“ und „mit unabhängiger Funktion unvereinbar“

Diese Meldung wurde korrigiert Neufassung in Meldung OTS_20211127_OTS0018

Wien (OTS) - Scharfe Kritik am Verhalten der Rechtsschutzbeauftragten der Republik, Gabriele Aicher, übten heute Vertreterinnen und Vertreter des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens. Wie gestern Abend bekannt wurde, ließ sich Aicher bei ihrer OGH-Beschwerde gegen die Ermittlungsarbeit der WKStA in der Causa Umfrage- und Inseratenkorruption von einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei „beraten“, die im selben Verfahren Beschuldigte vertritt – darunter den langjährigen Pressesprecher von Sebastian Kurz, Johannes Frischmann.

Irmgard Griss, ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme „fassungslos“ über das Verhalten der Rechtsschutzbeauftragten. „So etwas hätte ich bis gestern nicht für möglich gehalten. Anwälte von Beschuldigten an Texten mitarbeiten zu lassen, die sich gegen die in dieser Sache ermittelnden Behörde richten, ist unvereinbar mit der Funktion einer unabhängigen Rechtsschutzbeauftragen der Republik“, so Griss.

„Es wäre realitätsfern, davon auszugehen, dass sich der Umfang dieses Beratungsverhältnisses auf das Lektorat einer Presseaussendung beschränkt hat. Die Tatsache, dass Aichers Beschwerde weit über ihre Zuständigkeit hinausging und vom Umfeld der Beschuldigten dazu genutzt werden konnte, sich als Justizopfer zu inszenieren, muss angesichts der jüngsten Enthüllungen unter einem neuen Licht betrachtet werden“, ergänzte der Verfassungs- und Verwaltungsjurist Heinz Mayer, ehemals Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

„Überaus irritiert“ zeigte sich auch Martin Kreutner, Dean Emeritus der Internationalen Antikorruptionsakademie: „Alleine die Berichte, dass der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz etwa zwei Wochen vor Aichers OGH-Beschwerde in der gleichen Rechtsanwaltskanzlei gesehen wurde, hätten ihr klarmachen müssen, dass dort ein Interessenskonflikt vorliegt und die vermeintliche ,Beratung‘ auf eine überaus problematische Beeinflussung des laufenden Verfahrens hinauslaufen kann. Dieses Verhalten ist dazu geeignet, das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Justiz zu erschüttern.“

Walter Geyer, der erste Antikorruptionsstaatsanwalt Österreichs, verurteilte die offensichtliche Unvereinbarkeit ebenfalls mit deutlichen Worten: „Hier kann man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Dieser skandalöse Vorgang muss dringend geprüft werden. Wenn sich der Anschein erhärtet, dass die Rechtsschutzbeauftragte der Republik hier als Sprachrohr der Litigation-PR von Beschuldigten fungiert hat, kann sie diese Funktion nicht länger ausüben“, so Geyer.

Alle vier Proponentinnen und Proponenten des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens forderten die Rechtsschutzbeauftrage Gabriele Aicher zur sofortigen Zurücklegung ihres Amtes auf, um weiteren Schaden für die Justiz hintanzuhalten. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Stefan A. Sengl, The Skills Group
E: sengl@skills.at
M: +43 664 3104409

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