• 26.11.2021, 07:13:55
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  • OTS0011

Auflösung einer Versammlung

Wien (OTS) - Im Wiener-Stadtpark wurde seit 08.11.2021 eine
Versammlung gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen abgehalten. Mit
einer durchschnittlichen Teilnehmeranzahl von 30-40 Personen
campierten die Demonstrantinnen und Demonstranten mit Zelten und
anderen Gerätschaften durchgehend an der Örtlichkeit. Die Polizei
überwachte regelmäßig die Versammlung im Rahmen des Streifendienstes.
Es kam zu einigen Beschwerden von Parkbesucherinnen und
Parkbesuchern, Jugendliche die Masken trugen wurden angepöbelt und
auch zu Beschädigungen an Bäumen sowie an Grünflächen durch
Feuerstellen. Auch langten Beschwerden einer nahegelegenen
Schuleinrichtung ein, dass Schulkinder von den Demonstrantinnen und
Demonstranten in aufdringlicher Weise mit bedenklichen Inhalten
bedrängt und belästigt worden sein sollen. Die Stadt Wien als
Grundeigentümerin und die Wiener Polizei gaben den
Kundgebungsteilnehmerinnen und Kundgebungsteilnehmern seit 08.
November bis dato ausreichend Zeit, um ihre Meinung im Rahmen der
Versammlungsfreiheit kundzutun. Die Entwicklung der Demonstration hat
allerdings ein Ausmaß angenommen, das die öffentliche Ordnung stört
und somit nicht mehr vom Versammlungsrecht gedeckt ist. Die Stadt
Wien hat daher aufgrund der Beschwerden und Belästigungen der Polizei
mitgeteilt, dass sie als Grundeigentümerin die Versammlung nicht mehr
dulden kann. Die Wiener Polizei, als Versammlungsbehörde, hat deshalb
entschieden, die Versammlung aufzulösen. Den 14 anwesenden
Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde die Auflösung kundgetan. Im
Anschluss wurde es ihnen zeitlich ermöglicht mit ihren Gerätschaften
die Örtlichkeit friedlich zu verlassen. Nach Ablauf der zeitlichen
Frist verharrten vier Kundgebungsteilnehmerinnen und Teilnehmer
weiterhin vor Ort und wurden wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz angezeigt. In einer vorläufigen Bilanz kam es zu
mehreren Anzeigen wegen Verwaltungsübertretungen. Als Vertreter der
Grundstückseigentümerin, der Stadt Wien, war die Gruppe
Sofortmaßnahmen zusammen mit weiteren Dienststellen vor Ort.
Herrenlose Gegenstände, wie Schlafsäcke, Zelte und sonstige
Fundgegenstände wurden dokumentiert, gekennzeichnet und werden
entsprechend eingelagert. Im gesamten Bereich des Protestcamps werden
die zurückgelassenen Verunreinigungen entfernt. Die Grünflächen sind
durch die Nutzung der Zelte und Feuerstellen stark beschädigt. Die
Schäden werden im Frühjahr gärtnerisch instandgesetzt.

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