- 22.11.2021, 14:20:12
- /
- OTS0122
ÖAMTC: Lockdown und Reisen – was ist erlaubt?
Mobilitätsclub aktualisiert Infos zu Bestimmungen laufend
Utl.: Mobilitätsclub aktualisiert Infos zu Bestimmungen laufend =
Wien (OTS) - Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die
 Bundesregierung erneut einen Lockdown verhängt, der seit Mitternacht
 für alle Menschen in Österreich gilt. In diesem Zusammenhang greifen
 die bereits bekannten Ausnahmen. Was in Sachen Reisen erlaubt ist –
 und was nicht – weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner:
* Aufenthalt am Zweitwohnsitz, z. B. Wochenendhaus: erlaubt.
* Urlaub im Hotel/Appartement in Österreich: nicht erlaubt. Es gilt
 ein Betretungsverbot für Beherbergungsbetriebe (darunter auch
 Campingplätze), von dem aber z. B. Kurgäste oder Dienstreisende
 ausgenommen sind.
* Auslandsreisen: aus jetziger Sicht nicht verboten. Laut Ministerium
 wird die Reisefreiheit mit der 5. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung
 nicht beschränkt. Daher bleibt auch die Fahrt zum Flughafen erlaubt.
 Zu beachten sind natürlich die Einreisebestimmungen des Reiselandes –
 und die Bestimmungen für die Rückkehr nach Österreich. Die aktuellen
 Regelungen: www.oeamtc.at/urlaubsservice.
* Stornierung bereits gebuchter Reisen: Hängt vom Einzelfall ab.
 Zunächst kommt es auf den Beginn der Reise an – ist dieser erst im
 Dezember, ist derzeit noch nicht klar, ob ein kostenloses Storno
 aufgrund des Pauschalreisegesetzes möglich ist. Oft hilft aber ein
 Blick in die Geschäftsbedingungen, denn viele Reiseveranstalter
 bieten kulante Stornomöglichkeiten bis knapp vor Reisebeginn an.
 Viele Reisende haben auch eine entsprechende Versicherung
 abgeschlossen. Steht die Reise bereits unmittelbar bevor, ist für
 eine mögliche Stornierung von der Situation vor Ort abhängig:
 Unterscheidet sich diese nicht wesentlich vom Zeitpunkt der Buchung,
 wird eine kostenlose Stornierung nicht möglich sein – anders sieht es
 aus, wenn das betreffende Land die Einreise verbietet. Man sollte
 jedenfalls unbedingt mit dem Reiseveranstalter bzw. dem Reisebüro
 Kontakt aufnehmen.
* Wer seinen Urlaub bereits angetreten hat und sich derzeit in einem
 Hotel, einer Pension oder einem anderen Beherbergungsbetrieb
 befindet, ist vom Betretungsverbot ausgenommen und kann bis zur
 ursprünglich gebuchten Dauer bleiben.
Alle aktuellen Regelungen bezüglich Ein- und Ausreiseregelungen
 findet man im Urlaubsservice des Mobilitätsclubs unter:
 www.oeamtc.at/urlaubsservice.
Die Jurist:innen der ÖAMTC-Rechtsberatung stehen Clubmitgliedern
 kostenlos zur Seite, sowohl per Telefon und Mail als auch an den
 jeweiligen Stützpunkten, unter Einhaltung sämtlicher Hygiene- und
 Schutzmaßnahmen – alle Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP






