• 18.11.2021, 12:26:29
  • /
  • OTS0153

Whistleblower: IVA fordert starkes Hinweisgeber-Gesetz

Wien (OTS) - 

Österreich muss bis zum 17.12.2021 die Whistleblower-Richtlinie (Hinweisgeber-Richtlinie) der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt haben. Einstweilen gibt es zur Konkretisierung nur Gerüchte, die leider wenig substantiellen Schutz versprechen. Die Chance, eine wirksame Waffe gegen Kriminalität, Korruption und Betrug gesetzlich umzusetzen, muss genützt werden!

„Die Fälle Commerzialbank oder Wirecard haben gezeigt, dass Hinweisgeber im Unternehmen extrem wichtig sind. Oftmals kann ein Schaden durch sogenannte Whistleblower frühzeitig erkannt und damit abgewendet werden. Ein effektiver Schutz dieser Personen und ein weitreichender Anwendungsbereich, der z.B. das gesamte Strafrecht umfasst, sind zur Bekämpfung unternehmensrelevanter Kriminalität unabdingbar,“ so der Vorstand des IVA Interessenverband für Anleger, Florian Beckermann. „Das Kräfteverhältnis zwischen möglicherweise belasteter Institution und der ethisch-korrekt handelnden Einzelperson muss auch berücksichtigt werden“.

 Der IVA fordert daher:

  • Umfassende Meldemöglichkeit von kriminellen Handlungen nach nationalem Recht (Betrug, Korruption, Umweltstrafen, Mobbing usw.)
  • Einfache Handhabbarkeit der Meldungsvoraussetzungen auch für den juristischen Laien
  • Einen weitreichenden (juristischen & finanziellen) Schutz vor Vergeltung, sowohl des Hinweisgebers ggf. auch indirekt betroffener Journalisten sowie interner Sachbearbeiter
  • Klare Orientierung an internationalen Standards

Rückfragen & Kontakt

Florian Beckermann
Florian.beckermann@iva.or.at
Tel: 0676-7233180

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel