• 14.11.2021, 15:40:09
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  • OTS0050

Sterbeverfügungsgesetz

St. Georgs-Ritter verlangen mehr Betonung auf Palliativ-Medizin

Wien (OTS) - 

St. Georgs-Orden verlangt palliativ-medizinische Behandlung anstatt Sterbehilfe
Der im späten Mittelalter gegründete Alte Orden vom St. Georg (AOvStG) ist eine meinungsbildende Denkwerkstatt von zumeist Akademikern in führenden Positionen, die sich mit gesellschaftspolitisch relevanten Themen befasst und auch kritisch dazu äußert.

In seinem bereits 21. Sommerlichen Arbeitskonvent hat sich der christliche Ritterorden Ende August d.J. mit den Auswirkungen des Entscheids des Verfassungsgerichtshofes vom Dezember 2020 auseinandergesetzt, nach welchem das Umbringen sterbewilliger Menschen legalisiert, d.h. straffrei gestellt werden soll (Euthanasie). 

Zum Generalthema „Das Recht auf Leben und die Freude am Leben" haben sechs in- und ausländische Wissenschaftler in ihren Referaten und anschließenden Diskussionen Stellung bezogen, was Beihilfe zur Selbsttötung bedeutet und ob körperlicher und seelisch aufbauender Beistand am nahenden Lebensende hilft (siehe dazu www.aovstg.org). Die vortragenden Vertreter von Recht, Philosophie, Naturrecht, Psychiatrie, Medizin und Theologie, kamen zu einer Art von Konsens, dass jeder, der aktive Sterbehilfe will, vor seinem ´assistierten Suizid´ eine 2-jährige, palliativ-medizinische Behandlung bekommen, bzw. durchmachen muss.

Der AOvStG fordert daher in seiner juristisch breit angelegten Stellungnahme zum jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf, unter anderem:

1. daß dieser mehr zur Überwindung von Verbitterung und Lebensüberdruss beiträgt, um wieder zu einem erträglichen und seelisch schönen Lebensgefühl zu gelangen. Abgesehen von der Verfügung eines Sterbewunsches, sollte das Gesetz ebenso deutlich auf psychotherapeutische Heilung, Lebensschutz und Lebensqualität fokussieren.
 
2. daß die 3-monatige Bedenkzeit nach Aufklärung über den assistierten Suizid und seine Auswirkungen, ausgedehnt wird auf eine gesetzlich vorgeschriebene, 2-jährige palliativ-medizinische Behandlung mit Schmerzlinderung und psychisch-spiritueller Begleitung des, in Wahrheit um Hilfe rufenden Suizid-Gefährdeten.

Diese Wünsche richten sich nicht nur an die verantwortlichen Ministerinnen Zadic (BMJ) und Edtstadler (BKA, Verfassung), sondern ganz speziell an die Abgeordneten im gesetzgebenden Nationalrat. Zu bedenken sei, daß in Ländern mit legalisierter Euthanasie, die Selbdstmordraten in die Höhe geschnellt seien, was sich, im Sinne von Suizid-Prävention, in Österreich nicht einschleichen möge.

Rückfragen & Kontakt

Peter zu Stolberg

Alter Orden vom St. Georg
Frankenberggasse 13
1040 Wien
Tel.: 0664 326 2932
peter.stolberg@chello.at

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