• 11.11.2021, 13:03:20
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  • OTS0182

Bischofskonferenz verschärft Corona-Regel für Gottesdienste

FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht, wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim Chorgesang und bei Chorproben

Utl.: FFP2-Masken weiter verpflichtend bei Gottesdiensten, für alle
liturgische Dienste gilt zusätzlich 3G-Regel - Bei Taufe,
Erstkommunion, Firmung und Trauung entfällt Maskenpflicht,
wenn 2G-Regel für alle vereinbart wird - Verschärfungen beim
Chorgesang und bei Chorproben =

Wien (KAP) - Aufgrund deutlich gestiegener Infektionszahlen
verschärft die Katholische Kirche ihre Corona-Regelungen: Weiter
verpflichtend bleibt bei öffentlichen Gottesdiensten die FFP2-Maske.
Zusätzliche müssen aber alle, die einen liturgischen Dienst versehen,
einen 3G-Nachweis erbringen. Die Maskenpflicht kann bei "Feiern aus
einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung oder Trauung
entfallen, wenn eigens die 2G-Regel für alle vereinbart wird. Beim
Chorgesang gibt es ebenfalls Verschärfungen. Das sind die wichtigsten
Änderungen der österreichweit ab Samstag, 13. November, geltenden
Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die bei ihrer Vollversammlung am
Donnerstag beschlossen wurde.

Ausdrücklich halten die Bischöfe wie bisher schon zum grundsätzlichen
Verzicht auf die 3G- bzw. 2G-Regel für die Mitfeiernden fest: "Um
niemanden von der Feier öffentlicher Gottesdienste von vornherein
auszuschließen, ist die Teilnahme weiterhin ohne Nachweis einer
geringen epidemiologischen Gefahr möglich." Die weiterhin geltenden
Schutzmaßnahmen seien aber nötig, um Gottesdienste ohne Gefährdung
und in Würde zu feiern. "Wesentliche Voraussetzungen sind
Eigenverantwortung und Rücksichtnahme."

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr
und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen
Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen können. Schwangere und
Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen.
Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.
Einzuhalten sind weiterhin zahlreiche Hygienemaßnahmen. So muss
Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, ein Willkommensdienst soll
Besucher empfangen und auf die Regeln hinweisen. Bei "religiöse
Feiern aus einmaligem Anlass" - also Taufe, Erstkommunion, Firmung
und Trauung - sind weiterhin ein Präventionskonzept und ein
Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

Festgehalten wird, dass liturgische Dienste - insbesondere jener von
Ministrantinnen und Ministranten - "wesentlich und erwünscht" sind.
Neu ist, dass der Vorsteher der Feier und alle weiteren liturgischen
Dienste einen 3G-Nachweis haben und zusätzlich vor der Feier die
Hände gründlich waschen oder desinfizieren müssen. "Der Vorsteher der
Feier ist dafür verantwortlich, dass die Einhaltung der Vorgaben
kontrolliert wird", heißt es ausdrücklich.

Weil gemeinsames Singen und Sprechen wesentliche Bestandteile der
liturgischen Feier sind, unterliegen sie keiner Einschränkung. Bei
Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt freilich dabei die
Maskenpflicht. Verschärfungen gibt es jedoch beim Chorgesang und bei
den Chorproben: Sie sind bis zu 25 Personen nur mit einem
2,5G-Nachweis zulässig, ab 26 Personen ist ein 2G-Nachweis
obligatorisch. Die Nachweise müssen bei der Chorleitung dokumentiert
werden.

Die Rahmenordnung ermöglicht den Diözesen wie zuletzt eine regional
autonome Vorgehensweisen bei der Corona-Bekämpfung. So sind sowohl
Verschärfungen als auch Erleichterungen im Gleichklang mit
staatlichen Bestimmungen möglich. Die Rahmenordnung gilt nur für
Gottesdienste. Für andere kirchliche Veranstaltungen wie
Gruppentreffen, Pfarrcafé oder Kirchenkonzerte "gelten die
staatlichen Regelungen für den jeweiligen Veranstaltungstyp", wird
festgehalten.

Nach Auslaufen der letzten Corona-Vereinbarung mit dem
Kultusministerium mit Ende Juni haben sich die Kirchen und
Religionsgemeinschaften bereit erklärt, dass sie "weiterhin im
eigenen Ermessen Vorsichtsmaßnahmen für den Schutz der Gläubigen
treffen". Die Bischofskonferenz hat daraufhin mit 1. Juli eine
Rahmenordnung beschlossen, die inzwischen schon zwei Mal verschärft
worden ist.

(Rahmenordnung und Präventionskonzept im Wortlaut unter
www.bischofskonferenz.at/behelfe/corona-rahmenordnung-und-praevention
skonzept)

Eine Langfassung der Meldung ist unter www.kathpress.at abrufbar.

((ende)) PWU/HKL
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