Umsetzung der Arbeitsplatzpauschale weiterer grüner Erfolg
„Besonders EPUs, Freiberufler*innen und Jungunternehmen haben oft kein eigenes Büro. Sie arbeiten von zu Hause aus, aber sie können den Arbeitsplatz nur dann steuerlich absetzen, wenn sie über ein separates Arbeitszimmer verfügen. Das entspricht natürlich nicht der Lebensrealität vieler Menschen. Gerade in kleinen Wohnungen setzt man sich zum Arbeiten an den Küchentisch oder ins Kinderzimmer“, so Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen. „Mit der geplanten Neuregelung können ab dem kommenden Jahr alle Selbständigen ihren Arbeitsplatz geltend machen. Wenn kein eigenes Arbeitszimmer zur Verfügung steht, können sie den Arbeitsplatz ganz einfach pauschaliert absetzen“, freut sich Götze.
Die tatsächlichen Kosten des Arbeitsplatzes im eigenen Wohnraum sind schwierig zu ermitteln, denn die Abgrenzung zwischen betrieblichen und nicht-betrieblichen Anteilen ist oft kaum möglich. Mit der Pauschale ist die Abwicklung unbürokratisch. 1.200 Euro jährlicher Absetzbetrag stehen Unternehmerinnen und Unternehmern zu, wenn sie keinen Arbeitsraum absetzen und gegebenenfalls sonstige, unselbständige Einkünfte maximal 11.000 Euro betragen. Wenn der/die Selbständige kein Arbeitszimmer absetzt, aber die Einkünfte aus der unselbständigen Tätigkeit 11.000 Euro übersteigen, können für den Arbeitsplatz pauschal 300 Euro geltend gemacht werden. Im Falle eines unterjährigen Wechsels steht als Pauschale je Monat das jeweilige Zwölftel - 100 Euro bzw. 25 Euro – zu.
„Für Angestellte wurde im Zuge der Corona-Krise eine passende Homeoffice-Regelung geschaffen. Dass wir nun auch den Selbständigen eine gute Lösung anbieten, ist nur fair und überfällig. Damit passen wir die Steuergesetze an die Lebensrealitäten der Menschen an. Wer von zuhause arbeiten will oder muss, der kann das jetzt endlich steuerlich geltend machen“, erläutert Götze.
Rückfragen & Kontakt
Grüner Klub im Parlament
+43-1 40110-6697
presse@gruene.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB