- 08.11.2021, 09:26:57
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- OTS0035
Wird Sprachen-Unrecht in Oberösterreich Regierungsprogramm?
Europäische Menschenrechtskonvention: Diskriminierungsverbot auf Grund von Sprache
Expert*innen des Netzwerk Sprachenrechte fordern die oberösterreichische Landesregierung auf, zu den Grundsätzen des Miteinander in einem vielsprachigen Europa zurückzukehren. Das bedeutet: nachhaltige Förderung des Deutschlernens ohne Sanktionen, Unterstützung des Erhalts und der Verwendung der mitgebrachten Familiensprachen und Respektierung der höchstrichterlichen Urteile zu einem nicht an Sprachprüfungen gebundenen Zugang zu staatlichen Leistungen.
Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält ein Diskriminierungsverbot auf Grund von Sprache (§ 14) und sichert allen Menschen ihre bürgerlichen Grundrechte und Freiheiten unabhängig von Sprachanforderungen zu, so die Expert*innen.
"Die ÖVP-FPÖ-Koalition in Oberösterreich verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Das Regierungsprogramm schert sich weder um Urteile des Verfassungsgerichtshofs noch um Entscheidungen des Bildungsministeriums: Die Vorschrift, auch in der Schulpause nur Deutsch zu sprechen und die Bindung von sozialen Leistungen an Sprachkenntnisse – so wird die deutsche Sprache von der Politik als Mittel der Ausgrenzung missbraucht", so Univ.Prof. Dr. Hans-Jürgen Krumm. Die Sprachenvielfalt in Österreich, das Recht auf mitgebrachte Familiensprachen und ein mehrsprachiges Leben - das seien hohe Werte und sollen auch so behandelt werden.
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