Bundesheergewerkschaft fordert die Zurücknahme der 3G-Regelung am Arbeitsplatz
„Die neue 3G-Regelung für unsere Bediensteten schlägt jetzt wohl dem Fass den Boden aus“, ärgert sich Manfred Haidinger, Präsident der Bundesheergewerkschaft. Zahlreiche Bedienstete des Bundesheeres haben sich dem Genetik-Experiment der Pharma-Firmen nicht unterzogen und sich daher nicht impfen lassen. Sie werden das vermutlich auch weiterhin so beibehalten, es sei denn, der „Impfzwang durch die Hintertür“ wird verschärft, wie es eben mit dieser grotesken Verordnung durch die Bundesregierung angeordnet wird. Demgegenüber wird aber immer deutlicher, dass dieser Impfstoff weder vor einer Ansteckung schützt, noch die Übertragung der Krankheit an andere verhindert. Spannungen zwischen den Bediensteten sind daher nicht auszuschließen.
„Mit diesem Staatsterror und den Schikanen gegen unsere Bediensteten muss nun endlich einmal Schluss sein“, so Haidinger. „Seit Beginn der sogenannten Pandemie werden die Grund- und Freiheitsrechte mit Füßen getreten, aber es werden von der Regierung keine tatsächlichen Fakten vorgelegt, sondern nur Daten, die gerade ins Bild passen und der ÖGB schaut zu. Nur die FGÖ und beim BMLV die Bundesheergewerkschaft stemmen sich gegen diesen "Staatsterrorismus". Diese ganze Verschärfung dient in erster Linie dazu, um von der innenpolitischen Affäre rund um den Verdacht der Korruption bei ÖVP und Regierung abzulenken; die Gesundheit der Menschen ist schon lange nicht mehr das Thema, nur mehr politisches Kalkül“, so Haidinger weiter.
Tatsächlich bedeutet diese neue verschärfte Regelung eine wesentliche Einschränkung für jene Bediensteten, die nicht geimpft sind. Zudem stellt sich die Frage, weshalb die geimpften Menschen diesem Zwangsregime der Testung nicht unterliegen, obwohl sie genauso infektiös sein können, wie die Ungeimpften?
Die Bundesheergewerkschaft fordert daher die sofortige Zurücknahme dieser Anordnungen, noch bevor sie in Kraft treten. „Wir arbeiten jeden Tag hart für diese Republik und die österreichische Bevölkerung; eine Spaltung innerhalb des Bundesheeres können und wollen wir uns nicht leisten. Aus diesem Grund behalten wir uns rechtliche Schritte als auch gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gem. Art. 11 der EMRK vor“, so der Präsident der Bundesheergewerkschaft abschließend.
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